Loch in unterirdischer Wand Hauptgutachter: Baufehler löste Kölner Archiveinsturz aus

Köln · Warum stürzte das Kölner Stadtarchiv ein? Die Angehörigen der beiden Toten haben mehr als neun Jahre gewartet, um auf diese Frage eine Antwort zu erhalten. Jetzt endlich ist der Hauptgutachter fertig - und kommt zu einem eindeutigen Ergebnis.

Der Einsturz des Kölner Stadtarchivs vor mehr als neun Jahren ist nach Erkenntnissen des Hauptgutachters durch einen Baufehler ausgelöst worden.

Der Einsturz des Kölner Stadtarchivs vor mehr als neun Jahren ist nach Erkenntnissen des Hauptgutachters durch einen Baufehler ausgelöst worden.

Foto: Oliver Berg/Archiv

Der Einsturz des Kölner Stadtarchivs vor mehr als neun Jahren ist nach Erkenntnissen des Hauptgutachters durch einen Baufehler ausgelöst worden. Das hat der Vorsitzende Richter im derzeit laufenden Strafprozess zu dem Einsturz, Michael Greve, am Mittwoch in einer Sitzung gesagt. Die Einsturzursache steht demnach für den Gutachter Prof. Hans-Georg Kempfert eindeutig fest. Seine jahrelangen Nachforschungen hätten bestätigt, dass ein Loch in einer unterirdischen Wand für den Einsturz ausschlaggebend gewesen sei.

Bei dem Unglück kamen 2009 zwei Anwohner ums Leben. Die Schätze des bedeutendsten deutschen Kommunalarchivs wurden verschüttet. Nach Angaben der Stadt Köln beläuft sich der Sachschaden auf 1,2 Milliarden Euro. Kempfert ist zurzeit Gutachter der Zivilkammer des Kölner Landgerichts, soll im Juni aber auch in dem Strafverfahren als Sachverständiger und Zeuge auftreten. Über die Äußerungen des Richters hatten zuvor der „Kölner Stadt-Anzeiger“ und die „Kölnische Rundschau“ berichtet.

Die Staatsanwaltschaft vertritt im laufenden Strafprozess die These, dass Bauarbeiter beim Ausbau der geplanten U-Bahn-Haltestelle Waidmarkt direkt unter dem Archivgebäude 2005 auf einen Gesteinsblock gestoßen seien. Da sie dieses Hindernis nicht entfernt hätten, sei in der Betonwand der U-Bahn-Haltestelle ein Loch entstanden. Durch diese Fehlstelle seien am Tag des Einsturzes am 3. März 2009 durch aufgestauten Druck große Mengen Sand und Kies in die Baustelle hineingebrochen. Dadurch sei unter dem Archiv ein Hohlraum entstanden, so dass das sechsstöckige Gebäude einstürzte. Ihm wurde gleichsam der Boden entzogen.

Die Baufirmen bestreiten die Vorwürfe und gehen davon aus, dass auch ein sogenannter hydraulischer Grundbruch das Unglück verursacht haben könnte. Ein solcher Grundbruch ist eine Art Naturereignis, das durch Bodenverschiebungen ausgelöst wird.

In dem Prozess sind fünf Mitarbeiter von Baufirmen und den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) wegen fahrlässiger Tötung und Baugefährdung angeklagt. Wenn bis März 2019 kein erstinstanzliches Urteil ergangen ist, verjährt die Sache. Weniger Zeitdruck besteht für ein noch anzuberaumendes Zivilverfahren, das klären müsste, wer für den Schaden haftet: Ein möglicher Schadenersatz-Anspruch verjährt erst nach 30 Jahren.

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