Erster Fall im NRW-Strafvollzug Häftling der JVA Euskirchen mit Coronavirus infiziert

Düsseldorf · Der befürchtete Fall ist eingetreten: Der erste Häftling im NRW-Strafvollzug ist mit dem Coronavirus infiziert. Betroffen ist ein Gefängnis des offenen Vollzugs in Euskirchen.

 Der Eingang zur Justizvollzugsanstalt Euskirchen. Erstmals ist ein Gefangener des Strafvollzugs in Nordrhein-Westfalen positiv auf das neue Coronavirus getestet worden.

Der Eingang zur Justizvollzugsanstalt Euskirchen. Erstmals ist ein Gefangener des Strafvollzugs in Nordrhein-Westfalen positiv auf das neue Coronavirus getestet worden.

Foto: dpa/Sebastian Klemm

Erstmals ist ein Gefangener des Strafvollzugs in Nordrhein-Westfalen positiv auf das neuartige Coronavirus getestet worden. Es handele sich um einen Häftling des offenen Vollzugs, der in der JVA Euskirchen eine Haftstrafe von mehr als vier Jahren wegen Finanzdelikten verbüße, sagte ein Sprecher des NRW-Justizministeriums in Düsseldorf am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Der Mann mittleren Alters stehe nun in seiner Privatwohnung unter Quarantäne. Er sei berufstätig gewesen, sein Arbeitgeber sei informiert worden. Vier weitere Gefangene, zu denen er im Gefängnis Kontakt hatte, seien dort in einem Quarantäne-Bereich untergebracht worden.

„Wir hatten bereits im Vorfeld ein Hafthaus für diesen Fall leer geräumt“, sagte die stellvertretende Anstaltsleiterin Alexandra Weber. Dort könnten bis zu neun Gefangene isoliert werden. Zu Mitarbeitern des Vollzugs habe der Infizierte keinen so engen Kontakt gehabt, dass diese ebenfalls in Quarantäne müssten. Dies habe eine Rücksprache mit dem Gesundheitsamt ergeben. Aktuell seien in der JVA Euskirchen 427 Häftlinge untergebracht.

NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) hatte bereits in der vergangenen Woche angewiesen, wegen der Corona-Krise Häftlinge vorzeitig freizulassen. Er brauche für den Fall eines Ausbruchs im Strafvollzug rund 1000 freie Zellen, um Quarantänezonen schaffen zu können, hatte Biesenbach gesagt.

Deswegen soll die Haft für minder schwere Taten mit Strafen bis eineinhalb Jahren Haft unterbrochen werden, wenn sie ohnehin bis Ende Juli verbüßt wäre. Dies gilt nicht für Sexualstraftäter und schwere Gewalttäter sowie Abschiebe-Kandidaten.

Zudem soll die Haft wegen nicht gezahlter Geldstrafen aufgeschoben oder ausgesetzt werden. „Es gibt keinen Corona-Rabatt“, hatte Biesenbach betont. Es gehe lediglich um eine Unterbrechung oder einen Aufschub der Haft. Der Besuchsverkehr in den NRW-Gefängnissen war bereits weitgehend eingeschränkt worden.

(dpa)
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