Aus JVA Euskirchen geflohen Geflohener Mörder ist gefasst

Euskirchen · Der wegen Mordes verurteilte Häftling, der in der Nacht zu Mittwoch aus der Justizvollzugsanstalt Euskirchen (JVA) ausgebrochen war, ist gefasst.

Wie Renate Gaddum, Leiterin der Anstalt, auf GA-Anfrage sagt, überwand der Häftling in der Nacht zu Mittwoch den 2,10 Meter hohen Zaun der JVA. Dabei habe er offenbar Verletzungen erlitten, die er in der Mechenicher Klinik behandeln ließ. Dort verlor sich seine Spur.

Am Abend gab eine Sprecherin der JVA bekannt, dass er auf einer Autobahn in Bayern festgenommen worden sei. Auch die Polizei bestätigte die Festnahme.

Die JVA Euskirchen ist eine Einrichtung für den offenen Vollzug. In den vergangenen Jahren waren die Haftbedingungen des Mannes Schritt für Schritt gelockert worden. Unter anderem durfte er ohne Aufsicht außerhalb der JVA arbeiten.

Leiterin Gaddum sagte, sie habe zu keinem Zeitpunkt den Verdacht gehabt, der Mann könnte fliehen. Sie vermutete dahinter eine Kurzschlussreaktion. Bei ihm seien zuvor Handys gefunden worden - die auf dem JVA-Gelände nicht erlaubt sind. Als Reaktion hatte die JVA seine vollzugsöffnenden Maßnahmen vorerst auf Eis gelegt.

Michael W. lockte sein Opfer in eine Falle

1998 wurde Michael W. vor dem Bonner Schwurgericht wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte damals aufgrund der heimtückischen Vorgehensweise bei der Tat eine besondere Schwere der Schuld fest.

Mit einer Autoanzeige lockte Michael W. sein Opfer, den 19-jährigen Mesut D., in eine Falle: Als der junge Mann den Wagen mit 27.000 Mark Bargeld in Mondorf abholen wollte, tötete ihn der damals 32-jährige Autoanbieter Michael W. mit einem Kopfschuss. Kurz vorher soll er dies schon einmal versucht haben, doch damals waren die Kunden entkommen. Nach der Tat wickelte er den Toten in eine Plane und versenkte seine Leiche in einem Fischteich bei Much-Hardt.

Der Entflohene wurde erst im vergangenen Jahr von der JVA Remscheid in die JVA Euskirchen verlegt, nachdem er als geeignet für den offenen Vollzug eingestuft worden war. Bereits im Januar 2018 hätte Michael aus der Haft entlassen werden können. gewesen, erklärte Gaddum. Angesichts dieser vergleichsweise kurzen Zeitspanne sei seine Flucht nicht nachvollziehbar, zumal er „grundsätzlich eine gute Perspektive“ gehabt habe, sagte Gaddum. (mit Material von dpa, Foto: By Wolkenkratzer (Own work) [CC BY-SA 4.0 ,via Wikimedia Commons)

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