Hooligan-Krawalle in Köln Erste Strafe nach Gewaltexzess

KÖLN · Die Gegensätze sind drastisch. Auf einem Videofilm im Gerichtssaal ist eine schreiende, wild gestikulierende junge Frau zu sehen. Auf der Anklagebank sitzt eine eher schüchterne 21-Jährige, die für ihre Entschuldigung an zwei Polizisten die Lippen kaum auseinanderbekommt.

 Gewalttätige Demonstranten werfen in Köln einen Polizeibus um.

Gewalttätige Demonstranten werfen in Köln einen Polizeibus um.

Foto: dpa

Es ist kaum zu glauben, dass diese zierliche Frau für den "Wut- und Hassausbruch" verantwortlich ist, wie es die Staatsanwaltschaft formulierte. Im ersten Prozess um die Krawalle bei der Demo "Hooligans gegen Salafisten", die sich am 26. Oktober 2014 in Köln ereigneten, musste die 21-Jährige als erste vor Gericht erscheinen.

Die Kammer verurteilte die Auszubildende wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Den Urteilsspruch quittierte sie mit einem kurzen Nicken. Der Vorwurf des Zeigens des Hitlergrußes wurde der 21-Jährigem im Urteil nicht zur Last gelegt. Staatsanwaltschaft und Richter gehen davon aus, dass die Frau die Polizisten damit beleidigen wollte und sie keine rechtsextreme Gesinnung habe.

Eine Verurteilung wegen des Zeigens des Hitlergrußes könne es nur geben, wenn dies auch "inhaltlich zu eigen gemacht wurde", sagte der Richter. Die Angeklagte sei "Teil eines Geschehens gewesen, das außer Kontrolle geraten ist", so der Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Fall neun Monate auf Bewährung gefordert.

Der Anwalt der 21-Jährigen zeichnete in einer Einlassung das Bild einer jungen Frau, die aus gesicherten sozialen Verhältnissen komme, ihr Leben im Griff habe und weder mit der Hooligan-Szene noch mit Rechten oder Linken in Verbindung stehe. "Sie ist gegen Salafisten und war deswegen bei der Demo", sagte Anwalt Karl-Christoph Bode. Was bei der Veranstaltung geschehen sei, "hätte sie besser nicht gemacht". Seine Mandantin sei bei der Demo von Pfefferspray getroffen worden und danach "stocksauer" gewesen, so Bode weiter.

Einer Polizistin aus Wuppertal war die betrunkene 21-Jährige im Getümmel auf dem Breslauer Platz aufgefallen, weil sie einen sehr aggressiven Eindruck machte, die Beamten mit Fäkalvokabular beleidigt und drei Mal den Hitlergruß gezeigt habe. "Dieser Einsatz wird mir immer im Gedächtnis bleiben", sagte die Beamtin. Die Brutalität der Teilnehmer sei "außergewöhnlich" gewesen. Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn betonte in seinem Plädoyer, dass die 21-Jährige schon Erfahrung mit Demonstrationen gehabt haben müsse und dort nicht zufällig hineingeraten sei.

"Sie ist nicht die unschuldige Frau", stellte der Ankläger klar. Doch warum die Auszubildende ausgerastet sei, konnte gestern nicht geklärt werden. Einen Einblick in ihr Seelenleben verwehrte die 21-Jährige den Prozessbeteiligten und schwieg.

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