Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen zum Tod von Polizisten im Kölner Karneval eingestellt

Köln · Die Staatsanwaltschaft Köln hat die Ermittlungen gegen einen 44-Jährigen, der einen 32-jährigen Polizisten im Kölner Karneval vor die S-Bahn gestoßen haben soll, eingestellt. Die Umstände lassen sich nicht aufklären.

Nach umfangreichen Ermittlungen und einem Gutachten hat die Kölner Staatsanwaltschaft das Verfahren zur Aufklärung des Todes des 32-Jährigen, der im Februar an einer Haltestelle in der KölnerInnenstadt zwischen zwei Straßenbahnwaggons gestürzt und überrollt worden war, eingestellt.

Bilder einer Überwachungskamera hatten den Vorfall aufgezeichnet und ein 44-Jähriger war kurz nach dem Tod des Polizisten zunächst als Zeuge vernommen und später festgenommen worden. Ein Richter hatte Haftbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen, weil der 44-Jährige den Polizisten nach den ersten Annahmen gestoßen haben sollte. Der Tatverdächtige wurde kurz darauf allerdings wieder aus der Untersuchungshaft entlassen, weil kein dringender Tatverdacht mehr bestand, die Ermittlungen ob er den jungen Mann eventuell doch absichtlich vor die Bahn gestoßen hatte, liefen aber weiter.

Diese Annahme konnte jetzt aber nach intensiver Untersuchung der Kamerabilder nicht zweifelsfrei aufgeklärt werden. Um den genauen Ablauf zu klären, hatte die Staatsanwaltschaft ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches keinen absichtlichen Stoß zweifelsfrei feststellen konnte. Die genauen Umstände die zum Tod des jungen Polizisten geführt haben, bleiben daher ungeklärt.

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