Gericht untersagt Demonstrationszug Erdogan-Gegner dürfen nicht durch Köln ziehen

KÖLN · Am Samstag wird der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan in Köln erwartet. Eine geplante Demonstration von Erdogan-Gegnern untersagte das Verwaltungsgericht Köln am Freitag.

 Recep Tayyip Erdogan, Präsident der Türkei, kommt am Samstag nach Köln.

Recep Tayyip Erdogan, Präsident der Türkei, kommt am Samstag nach Köln.

Foto: dpa

Ein für Samstag in Köln geplanter Demonstrationszug gegen den Besuch des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan bleibt untersagt. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte am Freitag den Antrag eines Anmelders einer Demonstration auf Gewährung von Eilrechtsschutz ab und bestätigte damit eine Auflage des Polizeipräsidiums Köln, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte (AZ: 20 L 2201/18). Die Kundgebung bleibt damit auf das Gelände der Deutzer Werft beschränkt.

Die Kundgebung und der Demonstrationszug mit dem Titel „Erdogan not welcome - keine schmutzigen Deals mit der Türkei“ sollte auf dem Werftgelände beginnen und dann über eine Rheinbrücke in die Innenstadt und wieder zurück führen. Die Organisatoren erwarten bis zu 7.000 Menschen. Die Kundgebung ist eine von mehreren Versammlungen, die am Samstag anlässlich des Besuchs von Erdogan in Köln geplant sind.

In der Auflage der Polizei, die den Demonstrationszug in die Innenstadt untersagt hatte, sah der Antragsteller sein Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit verletzt. Dieser Einschätzung folgte das Gericht nicht. Der Besuch des türkischen Staatspräsidenten führe für die Polizei Köln „zu einer ganz erheblichen Belastung“, nachdem die Einzelheiten des Erdogan-Besuchs nicht abgestimmt worden seien, erklärte das Gericht. Zudem habe der Islamverband Ditib als Veranstalter des Besuchs ohne Absprache mit der Polizei eine weitere Veranstaltung an der Zentralmoschee in Köln-Ehrenfeld organisiert, zu der bis zu 25.000 Besucher erwartet würden.

Vor diesem Hintergrund sei „eine Sicherung des Demonstrationszuges nicht möglich“, befand das Gericht. Überdies würde der Demonstrationszug eine Hauptverkehrsachse der Stadt blockieren, die für Einsätze von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste frei gehalten werden müsse.

Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.

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