Prozess am Landgericht Bonn Dreieinhalb Jahre Haft für Vater aus Euskirchen

Bonn/Euskirchen · Weil er seine Lebensgefährtin unter Alkoholeinfluss geschlagen, misshandelt und entführt hatte, verurteilte das Bonner Landgericht einen 27-jährigen Euskirchener zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

 Ein Euskirchener hatte seine Lebensgefährtin misshandelt und entführt.

Ein Euskirchener hatte seine Lebensgefährtin misshandelt und entführt.

Foto: Benjamin Westhoff

„Das war massive Gewalt in einem mehraktigen Geschehen“, ist der Vorsitzende Richter überzeugt. Wegen Körperverletzung in drei Fällen, Freiheitsberaubung, Beleidigung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte die 10. große Strafkammer am Bonner Landgericht unter dem Vorsitz von Marc Eumann einen 27-jährigen Euskirchener zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Außerdem muss der Mann sich einer Entziehungskur unterziehen. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte seine Lebensgefährtin am Abend des 3. August unter Kokain- und Alkoholeinfluss zur Steinbachtalsperre entführt und dort mit dem Tode bedroht hat. Bereits zuvor hatte er seiner Partnerin gedroht, die gemeinsame, erst  zwei Wochen alte Tochter, aus über einem Meter Höhe auf den Boden fallen zu lassen.

Begonnen hatte der Gewaltexzess, als der Verurteilte am Tatabend alkoholisiert und unter Kokaineinfluss nach Hause gekommen war: Auf dem Handy seiner Partnerin fand er die Textnachricht eines Verflossenen. Rasend vor Eifersucht schlug er seine Freundin und zwang sie zu einem Waldstück in der Nähe der Steinbachtalsperre zu fahren. Dort drohte er, sie umzubringen, schlug sie weiter und fuhr danach wieder mit ihr in die Wohnung zurück, wo es erneut zu Gewalttätigkeiten kam. Vor Gericht hatte der Mann sich geständig und reuig gezeigt: Er habe seiner Partnerin wehtun wollen – sie tatsächlich umzubringen oder gar dem Kind etwas anzutun, sei ihm aber niemals in den Sinn gekommen.

Geständnis habe hohes Gewicht bei der Urteilsbegründung

Insbesondere das Geständnis habe ein hohes Gewicht, so Eumann bei der Urteilsbegründung. Beim Thema Reue hingegen war die Kammer sich nicht sicher, ob er nicht vielleicht mit sich selber mehr Mitleid hatte als mit seiner Freundin. Auch die Vorgeschichte sprach nur bedingt für den Verurteilten: Zwölf Eintragungen hatte seine Akte; „mehrfach einschlägig in allen Themenbereichen“, wie Eumann betonte.

Und auch privat gab es viele Probleme: Seine Lebensgefährtin sei von seiner Familie nicht angenommen worden. Unter anderem, weil sie zuvor mit einem seiner Brüder liiert gewesen sei, habe sein Vater ihn unter Druck gesetzt, sich von ihr zu trennen. „Die Beziehung hatte keine Chance in ein geregeltes friedliches Familienleben reinzuwachsen“, konstatierte Eumann im weiteren Verlauf der Urteilsbegründung. Mehrere Dosen Whiskey-Cola und einige Flaschen Wein soll der Täter im Laufe des sechsstündigen Exzesses zu sich genommen haben; ein Gutachter bescheinigte ihm eine erheblich eingeschränkte Steuerungsfähigkeit.

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