Windenergie im Rhein-Sieg-Kreis Die ersten Windräder drehen sich in Swisttal

Rhein-Sieg-Kreis · Die vier Windräder auf einer Grünfläche im Dreieck von Odendorf, Essig und der Kreisgrenze zu Euskirchen drehen sich im Wind – nach 17 Monaten Baustillstand. Der erste Windpark im Rhein-Sieg-Kreis ist somit in Swisttal am Netz. enercon plant weitere sechs Anlagen in Sechtem.

Ein ungewohntes Bild bietet sich seit wenigen Tagen allen Pendlern, die von der B 56 bei Odendorf in Richtung Euskirchen fahren oder von Euskirchen aus den Rhein-Sieg-Kreis ansteuern: Die vier Windräder auf einer Grünfläche im Dreieck von Odendorf, Essig und der Kreisgrenze zu Euskirchen drehen sich im Wind – nach 17 Monaten Baustillstand.

Der erste Windpark im Rhein-Sieg-Kreis ist somit in Swisttal am Netz – nach langen Debatten, zähen gerichtlichen Auseinandersetzungen und einer außergerichtlichen Einigung der Gemeinde Swisttal und des Auricher Windradbetreibers Enercon.

600 Haushalte werden mit Strom versorgt

Circa 2,5 Millionen Kilowattstunden Strom können die vier Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Enercon E-48 innerhalb eines Jahres produzieren, wie Felix Rehwald, Pressesprecher der Enercon GmbH, auf GA-Anfrage erklärt. Somit versorgt das windsensible Quartett rund 600 Vier-Personenhaushalte zwölf Monate lang mit Strom.

Die Nabenhöhe der Windräder liegt bei 50 Metern, was in der Bandbreite der marktmöglichen Energielieferanten mit Windkraft das kleinste Modell darstellt. 48 Meter messen die Rotoren im Durchmesser, die sich seit wenigen Tagen auch drehen dürfen.

Der besondere technische Clou der vier WEA aus Aurich liegt darin, dass sie laut Rehwald über „das bewährte Direktantriebskonzept“ und einen sogenannten Ringgenerator verfügen. Heißt: Der Rotor und der Generator (siehe Grafik) sind direkt miteinander verbunden. „Ein Getriebe zur Übersetzung der Drehzahl ist nicht erforderlich“, berichtet der Enercon-Sprecher. Die Generatoren arbeiteten außerdem ohne den Einsatz von als umweltkritisch geltenden sogenannten Seltenen Erden.

Schutz der Grauammer war Anlass für juristischen Streit

Über 14 Monate lagen die Bauarbeiten unweit der Kreisgrenze zu Euskirchen auf Eis (der GA berichtete). Ende Dezember 2015 verließen die Bauarbeiter das Grundstück an der B 56, auf dem der Auricher Windradbetreiber die vier Windenergieanlagen installieren lassen wollte, unverrichteter Dinge. Mitte Februar erst nahm Enercon die Arbeiten an dem noch unfertigen vierten Windrad erneut auf. Die fehlenden Bauteile wurden per Schwerlasttransport in Odendorf angeliefert und wegen ihrer enormen Größe erst vor Ort montiert.

Hintergrund: Das Oberverwaltungsgericht Münster erließ während der Bauarbeiten einen Baustopp – auf Antrag der Gemeinde. Den Bescheid des Gerichts erreichte das Auricher Weltmarktunternehmen, als die tief im Erdreich fundamentierten Aufbauten der Windenergieanlagen bereits standen. Am vierten Rad fehlten noch die Rotorblätter.

Die Gemeinde Swisttal und Enercon unterzeichneten Anfang des Jahres den im Spätherbst vergangenen Jahres ausgehandelten, und kurz vor Weihnachten vom Rat abgesegneten, außergerichtlichen Vergleich.

Der seitens der Gemeinde von der Kölner Anwaltskanzlei Lenz und Johlen erstrittene Vergleich beinhaltet Festlegungen zum Schutz der Grauammer in diesem Gebiet. Außerdem geht es um Details wie der Festlegung der Höhe und Kapazität der WEA oder zur Wegenutzung.

Bezirksregierung Köln hielt Prüfung für nicht erforderlich

Zwölf Jahren sind seit der ersten Genehmigung zum Bau des Windparks unweit von Odendorf und Essig ins Land gegangen. Im Jahr 2005 lag Enercon diese vor. Allerdings kündigte die Gemeinde Swisttal ihre Zustimmung im Jahr 2009 wieder auf. Ein Vorkommen der vom Aussterben bedrohten Grauammer wurde damals am beabsichtigten Bauplatz bekannt – das Vorhaben stellte eine „erhebliche Gefährdung für die Grauammer“ dar.

Da die Bezirksregierung in Köln eine Umweltverträglichkeitsprüfung als nicht erforderlich ansah, erteilte sie schließlich 2014 die Genehmigung zum Bau der Windräder.

In Rheinbach und Meckenheim sind die Windräder hingegen noch keineswegs baureif. Schließlich hat bis dato noch kein Investor beim Rhein-Sieg-Kreis, der zuständigen Genehmigungsbehörde, angefragt, um einen Bauantrag zu stellen. Dennoch ist es möglich, sie in einer interkommunal abgesprochenen Konzentrationszone zwischen Rheinbach und Meckenheim entstehen zu lassen – allerdings nur dort. Die Konzentrationszone soll nämlich möglichen „Wildwuchs“ vermeiden.

Im November 2015 gaben die Räte der Städte Meckenheim und Rheinbach nach monatelangen Debatten in beiden Gremien grünes Licht. Mehr als 1000 Seiten Papier mit Abwägungen und Gutachten lagen bei Ratsfrauen und -herren beider Kommunalparlamente vor der Abstimmung zur geflissentlichen Lektüre auf dem Tisch.

Intensive Debatten mit Bürgerinitiativen

Der Beschluss sieht vor, dass sich die bis zu 150 Meter hohen Rotoren in dem derzeit vor allem landwirtschaftlich genutzten Gebiet drehen dürfen. Auf den Flächen, durch die sich die Stadtgrenze zieht, dürfen bis zu sechs Windräder errichtet werden – bis zu vier auf Rheinbacher, zwei auf Meckenheimer Gebiet.

Den Voten beider Gremien gingen intensive Debatten voraus. In Meckenheim gründeten sich zudem mehrere Bürgerinitiative gegen den Bau von Windrädern an dieser Stelle – eine im Neubaugebiet Sonnenseite und eine weitere in Lüftelberg.

Bereits 2004 wiesen die beiden Nachbarstädte die Flächen „Auf dem Höchst“ (Meckenheim) und „Bremeltal“ (Rheinbach) für den Bau und Betrieb von Windrädern aus, damals mit einer Höhenbegrenzung auf 50 Meter. Allerdings galt dieser Plan seinerzeit als eine Art „Verhinderungsplanung“, da sich WEA in dieser Größenordnung nicht rentieren.

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