Flughafen Köln/Bonn Nicht-EU-Bürger werden sofort zurückgeschickt

Flughafen · Am Flughafen Köln/Bonn gibt es nach aktuellem Stand 30 Prozent weniger Flugbewegungen. Die Parkplatzbelegung ist um 90 Prozent zurückgegangen. Der Frachtbetrieb ist nicht betroffen.

Die Corona-Krise hat massive Auswirkungen auf den Flughafen Köln-Bonn.

Die Corona-Krise hat massive Auswirkungen auf den Flughafen Köln-Bonn.

Foto: dpa/Oliver Berg

Der Köln Bonn Airport spürt massive Auswirkungen der Corona-Krise. Wie eine Flughafensprecherin mitteilte, finden nach aktuellem Stand im März 30 Prozent weniger Flugbewegungen statt als im gleichen Monat des Vorjahres. Bei den Passagierzahlen beträgt der Sprecherin zufolge der Rückgang zurzeit „mindestens 35 Prozent“.

Das macht sich an vielen Stellen bemerkbar: In den Parkhäusern sind zahlreiche Plätze frei – alleine im terminalnahen P1 gehe die Belegung tageweise um 90 Prozent zurück, heißt es. Auch die Terminals sind leerer als sonst – erste Shops haben ihre Öffnungszeiten reduziert, Restaurants schließen ihre Sitzbereiche, Essen gibt es nur noch to go.

Dennoch steht der Betrieb in Köln/Bonn keineswegs still. „So sehr unser Passagierbereich auch von der Krise betroffen ist – der Frachtbetrieb wird davon nicht beeinträchtigt. Wir liegen hier sogar leicht über der geplanten Prognose. Unser Flughafen hat gerade in der aktuellen Situation eine enorm wichtige Rolle als Versorger, wir sind ein maßgeblicher Bestandteil der Logistikkette. Gemeinsam mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sorgen wir dafür, dass wir dieser Verantwortung als bedeutender Logistikstandort weiterhin uneingeschränkt nachkommen können“, sagt Johan Vanneste, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Köln/Bonn GmbH.

Einreisen von Drittstaatsangehörigen vorübergehend nur noch bei dringendem Reisegrund möglich

Unterdessen muss die Bundespolizei den von Kanzlerin Angela Merkel angekündigten und von Bundesinnenminister Horst Seehofer angeordneten Einreisestopp aus dem Nicht-EU-Ausland kontrollieren. Die weitreichenden Einreisebeschränkungen an den deutschen Schengen-Außengrenzen dienen zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Coronavirus. Einreisen von Drittstaatsangehörigen sind vorübergehend nur noch bei dringendem Reisegrund möglich.

Das Einreiseverbot gilt EU-weit seit Mittwochmorgen 8 Uhr und zwar für 30 Tage. Darauf hatten sich die Bundeskanzlerin und die übrigen EU-Staats- und Regierungschefs bei einem Videogipfel am Dienstagabend geeinigt. Staatsangehörigen von EU-Staaten und ihren Angehörigen wird die Durchreise durch Deutschland gestattet. Das gilt auch für Bürger aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Auch Nicht-EU-Bürger, die in Deutschland leben, dürfen aber weiterhin einreisen.

„Verwaltungsrechtlich“ sind die Einreisezonen an Flughäfen natürlich auch betroffen. Für die Bundespolizei bedeutet das strengere Kontrollen. „Aber die Flieger sind ja zurzeit grundsätzlich alle nicht stark gefüllt“, sagte ein Sprecher der Bundespolizei in Sankt Augustin. Die Kontrollen und eventuellen Zurückweisungen seien an Flughäfen „tägliche Praxis“. „Das haben wir auch in Köln/Bonn täglich“, hieß es.

„Eine Handvoll“ Betroffene zurückgewiesen

Ein Sprecher des Bundespolizeipräsidiums am Hauptsitz in Potsdam sagte, die Airlines seien ja noch am Vorabend über die Anordnung der Bundesregierung informiert worden, sodass diese ihre Flugpläne und eigenen Kontrollen den neuen Begebenheiten anpassen könnten. Den Effekt merken die Kolleginnen und Kollegen am Flughafen Köln/Bonn. Bis Mittwochmittag mussten „eine Handvoll“ Betroffene zurückgewiesen werden, sagte ein Sprecher der Bundespolizei am Flughafen. Dabei handelte es sich um einen Flieger aus Rumänien.

„Aber wir haben bisher noch nicht mehr Drittstaatenangehörige, die keine Einreisegenehmigung haben, zurückweisen müssen, als sonst auch“, sagte er. Letztlich würden in der Regel ja auch die Airlines darauf achten, dass ihre Passagiere die nötigen Einreisepapiere haben. Denn sie sind verpflichtet, diese bei Zurückweisung auf ihre Kosten wieder zurückzufliegen. Solange müssen die Betroffenen im Transitbereich auf ihren Rückflug warten.

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