Frau aus Rhein-Sieg-Kreis betroffen Brutaler Überfall nach Ebay-Handel

Köln · Es begann mit einem Inserat auf Ebay Kleinanzeigen und endete mit einem Überfall: Am Landgericht Köln wird ein Fall verhandelt, bei dem ein 59-Jähriger die Verkäuferin eines Kinderbettes lebensgefährlich verletzt haben soll.

Dieser Überfall hätte jedem passieren können. Das wird aus der Verlesung der Anklage am Landgericht Köln schnell deutlich. Telefonisch soll sich ein 59-Jähriger aus dem Rhein-Sieg-Kreis am Morgen des 31. August 2018 mit einer Frau verabredet haben, die ein Kinderbett auf der Onlineplattform Ebay Kleinanzeigen zum Verkauf angeboten hatte. Wie vereinbart, soll der Mann gegen 10 Uhr geklingelt haben. Per Türöffner ließ sie ihn in ihre Wohnung. Im Flur hatte die Frau die Einzelteile des Kinderbetts ausgebreitet. Als sie sich niederkniete, um dem potenziellen Käufer zu zeigen, wie man das Bett zusammenbaut, soll er ihr einen Arm um den Hals gelegt und versucht haben, ihr eine Strumpfhose als Knebel in den Mund zu schieben. Es entwickelte sich ein Kampf um Leben und Tod, so schildert es die Staatsanwaltschaft. Die Frau wurde durch Stiche mit einem Taschenmesser lebensgefährlich verletzt.

Nun steht der Mann vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm gefährliche Körperverletzung, versuchte Geiselnahme und versuchten besonders schweren Raub vor. Als Motiv für den Überfall vermutet die Staatsanwaltschaft, der Frührentner habe „seine finanzielle Situation aufbessern“ wollen. Während der Verlesung der Anklage fixiert der Mann mit dem dunkelblonden Haar im Gericht einen Punkt am Richterpult. Nicht ein einziges Mal dreht er seinen Kopf. Das Opfer ist an diesem Tag gar nicht erst vor Gericht erschienen.

Laut Staatsanwaltschaft hat sich die Frau nach dem Angriff im Flur so stark gewehrt, dass sie sich befreien konnte und weglief. Der Mann soll ihr jedoch gefolgt sein und sie ins Badezimmer geschoben und ihre Hände mit Kabelbindern gefesselt haben. Daraufhin soll er in der Wohnung nach teuren Gegenständen gesucht haben. Doch wieder gelang es der Frau, sich zu befreien. Sie rannte zu einem der Kinderzimmer, öffnete ein Fenster und schrie um Hilfe. Der Angreifer zog sie weg und bugsierte sie wieder zurück zum Badezimmer. „Geh da rein oder ich stech’ dich ab“, hat er laut Staatsanwältin gesagt, in der Hand ein Taschenmesser mit einer acht Zentimeter langen Klinge. Lebensgefährlich verletzt, gelang es der Frau schließlich, die Wohnungstür zu öffnen. Dort warteten bereits zwei Passanten und ein Nachbar. Der Angreifer sei von den Zeugen schließlich überwältigt worden. Das Opfer überlebte den Überfall nach einer Notoperation im Krankenhaus. Laut Staatsanwältin ist das Opfer seitdem traumatisiert.

Der Verteidiger machte beim Prozessauftakt nur wenige Angaben. Der Angeklagte wolle sich selbst noch äußern und sich geständig zeigen, sagte er. Außerdem biete der Angeklagte der Frau eine Geldzahlung als Entschädigung an. Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs sollen das 15.000 Euro Wiedergutmachung sein.

Der Fall weckt Ängste, auch bei Unbeteiligten. Denn wer gebrauchte Sachen per Inserat verkauft, sieht sich schnell in der Situation, Fremden die Tür öffnen zu müssen - zumindest, wenn es sich um sperrige Gegenstände handelt, die man nicht so schnell mit an einen neutralen Ort wie ein Café nehmen kann. Dem Landeskriminalamt zufolge handelt es sich bei der Tat wahrscheinlich aber um einen Einzelfall. Statistische Daten dazu, wie viele Anzeigen wegen schwerer Körperverletzung bei der Polizei im Zusammenhang mit einem Online-Angebot eingegangen sind, gibt es demnach keine.

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