Tatverdächtiger manipuliert Handydaten Bonner Gericht schickt Ex-Soldat nach Vergewaltigung in U-Haft

Euskirchen/Bonn · Nach der mutmaßlichen Vergewaltigung seiner Ex-Freundin wurde ein Tatverdächtiger zunächst auf freien Fuß gesetzt. Im Gerichtssaal klickten nun erneut die Handschellen. Der Verdächtige soll Handyanrufe seines Opfers gefälscht haben.

Weil er seine Ex-Freundin nach der Trennung in deren Wohnung gefesselt und vergewaltigt haben soll, muss sich ein 47-jähriger ehemaliger Soldat seit drei Wochen vor dem Bonner Landgericht verantworten. Bis zum Prozesstag am Freitag konnte er als freier Mann zu jedem Verhandlungstag kommen, doch nun sitzt er wieder hinter Gittern: Die 10. Große Strafkammer hob den Haftverschonungsbeschluss auf und schickte ihn wieder in U-Haft – wegen Verdunkelungsgefahr. Denn wie sich herausstellte, hatte der Mann, der seit Jahren als Türsteher im Sicherheitsbereich tätig ist, angeblich entlastende Anrufe der Ex-Freundin mittels einer speziellen Software selbst auf seinem Handy installiert. Das erklärte am Montag ein Experte des Landeskriminalamtes (LKA).

Laut Anklage geschah am 29. April 2017 in dem Haus in der Nähe von Euskirchen, das das Paar seit 16 Jahren gemeinsam bewohnt hatte, folgendes: Der Ex-Soldat, der trotz der Trennung noch dort wohnte, soll gegen 17 Uhr nach Hause gekommen sein, die 54-Jährige, die sich halb entkleidet im Badezimmer aufhielt, überfallen, an den Händen gefesselt, ins Schlafzimmer geschleift und vergewaltigt haben mit den Worten: „ Du gehörst mir.“

Der Angeklagte, der am ersten Prozesstag beteuert hatte, er könne sich an nichts mehr erinnern, erklärte dafür aber umso genauer: Er habe keineswegs Rachgefühle wegen der Trennung gehabt, und in Wahrheit habe sie an der Beziehung festhalten wollen. So habe sie ihn selbst selbst nach der angeblichen Tat mehrfach auf seinem Handy angerufen, unter anderem, um sich zu beschweren, dass er ihr nicht zum Geburtstag gratuliert habe.

Zum Beweis legte er sein Handy mit den Anrufen vor. Doch nachdem die 54-Jährige im Zeugenstand solche Anrufe bestritten hatte, übergab die Strafkammer die beiden Handys zur Analyse an das LKA, und die ergab: Der Angeklagte hat sein Handy manipuliert und mindestens drei angebliche Anrufe der Ex-Freundin selbst aufgespielt.

Nun bleibt der 47-Jährige erst einmal weiter im Gefängnis – mindestens für die Dauer des Prozesses. Sollte das Gericht ihn der Vergewaltigung im besonders schweren Fall für schuldig befinden, dürfte sich sein Aufenthalt dort erheblich verlängern.

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