Lebenslange Haftstrafe BGH bestätigt Kölner Urteil zum "Mord ohne Leiche"

Karlsruhe/Köln · Richterspruch in letzter Instanz: Der 51-jährige Mann einer verschollenen Philippinin muss eine lebenslange Haftstrafe verbüßen. Seine Schwester und sein Schwager hingegen freuen sich über eine Bestätigung ihres Freispruchs.

Der Prozess um den Tod einer vor mehr als sieben Jahren spurlos verschwundenen Philippinin muss nicht ein drittes Mal aufgerollt werden: Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Dienstag in Karlsruhe das Urteil des Landgerichts Köln gegen den 51-jährigen Mann des Opfers sowie die Freisprüche für die Schwester des Mannes und den Schwager des Mannes.

"Dieses lange Verfahren nimmt nun ein Ende", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Fischer bei der Urteilsverkündung in letzter Instanz am Dienstag in Karlsruhe.

Der 2. Strafsenat verwarf die Revision des 2013 vom Landgericht Köln zu lebenslanger Haft verurteilten Siegfried K. ebenso wie die Revision einer Nebenklägerin. Die Schwester der 2007 verschwundenen Frau aus den Philippinen hatte den Freispruch der Zwillingsschwester und des Schwagers von Siegfried K. nicht hinnehmen wollen.

Motiv für das Verbrechen war nach dem Urteil des Landgerichts die Angst von Siegfried K., dass seine Frau nach ihrer Trennung den gemeinsamen Sohn in ihre Heimat bringen könnte.

Der BGH-Senat räumte ein, dass es in dem Verfahren einen Rechtsfehler gegeben habe, weil bei der Vernehmung eines Beschuldigten die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung versäumt worden sei. Das Urteil des Landgerichts beruhe aber nicht auf diesem Rechtsfehler, weil es die Aussagen "nur ganz am Rande" verwendet habe, sagte Fischer. Die Rüge in der Sache wies der BGH als unbegründet zurück.

Der Fall hatte den BGH 2011 schon einmal beschäftigt. Damals bemängelten die Richter zu einem ersten Urteil des Kölner Landgerichts aus dem Jahr 2009, dass von der Polizei aufgezeichnete Selbstgespräche von Siegfried K. nicht als Beweismittel benutzt werden dürften.

In dem ersten Prozess waren auch die Zwillingsschwester und der Schwager von Siegfried K. zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Der Anwalt von Siegfried K., Christian Lange, sagte der Deutschen Presse-Agentur, er sei erschüttert und könne das Urteil des BGH nicht nachvollziehen. "Für mich persönlich ist das ein Horrorerlebnis, dass man mit so wenigen Indizien rechtskräftig verurteilt werden kann."

Die Anwältin der Zwillingsschwester, Barbara Möller, gratulierte im Gerichtssaal ihrer Mandantin und deren Mann zur Bestätigung des Freispruchs.

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