Prozess in Köln Bewährungsstrafen für Raser

Köln · Die junge Frau fuhr auf dem Radweg, trug einen Helm - und hatte doch keine Chance: Das Kräftemessen zweier Autofahrer kostete sie das Leben. Jetzt hat das Kölner Landgericht die beiden Angeklagten verurteilt.

 Das Kölner Landgericht hat die beiden Angeklagten zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Das Kölner Landgericht hat die beiden Angeklagten zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Foto: DPA

Genau am ersten Jahrestag des schrecklichen Unfalls spricht das Kölner Landgericht sein Urteil: Zwei junge Raser erhalten Bewährungsstrafen, weil sie den Tod einer 19 Jahre alten Radfahrerin in Köln verursacht haben. „Wir haben es hier mit einem Rennen zu tun“, stellt der Vorsitzende Richter Harald Helmes am Donnerstag fest. Allerdings sei die Wettfahrt nicht geplant und verabredet gewesen, sondern aus der Situation heraus entstanden, „im Sinne eines spontanen Kräftemessens“.

Rückblende: Am 14 April 2015 treffen sich die beiden Angeklagten nach Feststellung des Gerichts in einer Shisha-Bar und wollen dann zum Kölner Tanzbrunnen. Von Anfang an fahren sie mit ihren getunten Wagen schneller als erlaubt. An Ampeln lassen sie ihre Motoren aufheulen, spielen mit dem Gaspedal und legen Blitzstarts hin. Der vordere Fahrer will sich nicht überholen lassen, beschleunigt deshalb immer mehr. Der Kumpel hält mit, sein Wagen klebt praktisch an der Stoßstange des Vordermanns. „Wie bei einem Formel 1-Rennen“ seien die beiden Fahrzeuge an ihr vorbeigeprescht, schildert eine Zeugin.

Plötzlich verliert der erste Fahrer - heute 23 Jahre alt - in einer Kurve bei Tempo 95 die Kontrolle über seinen Wagen. Das Auto gerät ins Schleudern und trifft mit großer Wucht die 19-Jährige, fegt sie regelrecht vom Radweg. Die junge Frau hat trotz Helm keine Chance. Wenige Tage später stirbt sie an ihren Verletzungen.

Im Gerichtssaal gibt der 23-Jährige sich reumütig, tupft sich immer wieder die Augen mit einem Taschentuch. Am ersten Prozesstag verliest sein Verteidiger eine Erklärung, wonach sein Mandant die Tat weitgehend einräume und die Angehörigen um Entschuldigung bitte. Der andere Angeklagte, 22 Jahre alt, gibt an, er fühle sich moralisch mitschuldig, trage aber keine strafrechtliche Verantwortung.

Das sehen die Richter am Ende anders. Beide Angeklagten werden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Der 23-Jährige erhält zwei Jahre, der 22-Jährige ein Jahr und neun Monate auf Bewährung. Ihre Führerscheine sind beide für mindestens dreieinhalb Jahre los.

Keine Belege finden die Richter dafür, dass die Angeklagten Mitglieder der Raser-Szene sein könnten, die nach Erkenntnissen der Polizei in Köln existiert. Ihr gehören demnach Männer zwischen 18 und 25 Jahren an, die sich regelmäßig zu illegalen Rennen treffen. Im vergangenen Mai gründete die Polizei eigens eine spezielle Ermittlungsgruppe, um diese Szene stärker ins Visier zu nehmen.

Denn der Tod der Radfahrerin war im vergangenen Frühjahr nicht der einzige schlimme Unfall dieser Art in Köln. Wenige Wochen zuvor kam der Fahrgast eines Taxis ums Leben: Es wurde von einem Auto gerammt, das an einem Rennen beteiligt war. Auch ein 26 Jahre alter Radfahrer wurde Opfer eines Rasers.

Seit ihrer Gründung hat die Ermittlungsgruppe nach Polizeiangaben rund 13 000 Raser erwischt, 90 Fahrer wegen illegaler Rennen angezeigt und mehr als 200 aufgemotzte Autos sichergestellt. „Es ist wichtig, den Druck auf die Szene weiter aufrecht zu erhalten“, betont der Kölner Polizeipräsident Jürgen Mathies.

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