Schaulustiger filmte Unfall Autofahrer bei Unfall mit Straßenbahn in Köln schwer verletzt

Köln · In Köln sind am Dienstagabend ein Auto und eine Straßenbahn zusammengestoßen. Vier Personen sind bei dem Unfall zum Teil schwer verletzt worden. Gegen einen Schaulustigen wird ermittelt.

Beim Zusammenprall einer Straßenbahn mit einem Auto sind in Köln vier Menschen verletzt worden. Laut Polizei fuhr der 59-jährige Fahrer eines blauen Renaults über eine rote Ampel und stieß daraufhin mit der Straßenbahn der Linie 1 zusammen. Nach dem Unfall am Dienstagabend wurden der Fahrer und sein 28-jähriger Beifahrer in eine Klinik gebracht.

Der eingeklemmte Fahrer musste zuvor nach Angaben der Polizei von Rettungskräften aus dem Wagen befreit werden. Er wurde bei dem Unfall schwer verletzt, Lebensgefahr kann laut Polizei nicht ausgeschlossen werden. Der Beifahrer konnte sich aus dem Wagen selbst befreien und wird zur Beobachtung in der Klinik behalten. Der 65 Jahre alte Straßenbahnfahrer sowie eine 51 Jahre alte Bahnfahrerin verletzten sich bei dem Unfall leicht.

Der Renault-Fahrer war am Dienstagabend auf der Aachener Straße unterwegs. Neben ihm fuhr auf den Bahnschienen in der Mitte der Straße die Straßenbahn der Linie 1. Auf Höhe der Einmündung Fürst-Pückler-Straße wollte der Autofahrer links abbiegen und musste dafür die Gleise überqueren. Die Straßenbahn hatte Vorfahrt, der Autofahrer hätte vor der roten Ampel warten müssen. Dennoch fuhr er über die Gleise, der Straßenbahnfahrer konnte nicht mehr bremsen.

Die Bahn schob nach dem Zusammenprall das querstehende Auto vor sich her, bis es mit einem Mast kollidierte und diesen umstieß. Der Wagen war vollkommen deformiert. Der Bahn- und Straßenverkehr musste gesperrt werden. Am Mittwochmorgen war er wieder freigegeben.

Die Einsatzkräfte wurden während ihrer Rettungsmaßnahmen von einem Schaulustigen behindert. Ein Anwohner filmte die Einsatzkräfte bei der Arbeit aus nächster Nähe. Die Beamten stellten die Personalien des 50-jährigen Schaulustigen fest. Er muss sich nun in einem Strafverfahren wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen verantworten. (Mit Material von dpa)

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