Prozess am Schwurgericht Bonn Angeblicher Stromdieb mit Messer attackiert

Euskirchen/Bonn · Die Bonner Staatsanwaltschaft klagt einen 50-Jährigen an. Sein Opfer konnte sich retten, weil es in einem abgestellten Spiegel sehen konnte, wie der Nachbar mit Messern auf ihn losging.

 Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung hat die Bonner Staatsanwaltschaft einen 50-Jährigen jetzt angeklagt.

Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung hat die Bonner Staatsanwaltschaft einen 50-Jährigen jetzt angeklagt.

Foto: picture alliance / dpa

Eine Szene wie in einem Hitchcock-Krimi: Während Paul F. (Name geändert) in der Garage an seinem Motorrad schraubte, sah er zufällig in einem abgestellten Spiegel, dass ein Nachbar nach seinem Leben trachtete.

Mit zwei Messern in den Händen stand der 50-Jährige in seinem Rücken und holte gerade aus. Geistesgegenwärtig drehte sich der 46-Jährige nach hinten, um den Angreifer zu entwaffnen. Dennoch erlitt Paul F. vier Messerstiche, die ihn an Hals, Brust und Oberarm trafen. Schließlich gelang es ihm, den Nachbarn zu überwältigen, ihm die Messer abzunehmen und um Hilfe zu rufen.

Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung hat die Bonner Staatsanwaltschaft den 50-Jährigen jetzt angeklagt, wie ein Gerichtssprecher gestern auf Anfrage des General-Anzeigers bestätigte.

Demnach hatte die blutige Messerattacke am 15. September 2015 in der Garage eines Mehrfamilienhauses in Euskirchen ein Vorspiel gehabt. Zwei Tage zuvor bereits war es im Treppenhaus zu einem Streit zwischen den Nachbarn gekommen. Zuvor soll es keine Probleme gegeben haben. Der Angeklagte hatte seinem Nachbar vorgeworfen, er stehle ihm Strom. „Absurder Vorwurf“, hatte Paul F. gekontert, und war nicht weiter darauf eingegangen.

Auch am Tattag soll der 50-Jährige zunächst gegen 15 Uhr in der Garage erschienen sein und den Vorwurf des Stromdiebstahls wiederholt haben. Der 46-Jährige jedoch forderte den Angeklagten, der stark alkoholisiert wirkte, auf, die Garage zur verlassen und schraubte weiter an seinem Krad – bis sein Blick in den Spiegel fiel und ihn wohl rettete.

Zwei Stunden nach der Tat hatte der Angeklagte immer noch drei Promille Alkohol im Blut. Da die Polizei den Vorfall zunächst „nur“ als eine Körperverletzung angesehen hatte, wurde der 50-Jährige noch am Tattag wieder auf freien Fuß gesetzt.

Erst die Bonner Staatsanwaltschaft hat nach weiteren Ermittlungen den Fall als ein Tötungsdelikt eingestuft – und Haftbefehl erlassen. Seit Mitte Dezember 2016 sitzt der Angeklagte jetzt in der JVA Köln in Untersuchungshaft. Demnächst muss sich der 50-Jährige vor dem Bonner Schwurgericht verantworten.

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