Kommentar zur Wasserversorgung Thema landet vor Gericht

Meinung · Es ist gut möglich, dass die Stadt Bornheim einmal Rechtsgeschichte in Sachen Wasserversorgung schreiben wird. Ob das ein Grund zur Freude ist, sei dahingestellt.

 Im Wasserwerk in Urfeld: Hier fließt das Wasser des Wasserbeschaffungsverbands Wesseling-Hersel aus den Hähnen.

Im Wasserwerk in Urfeld: Hier fließt das Wasser des Wasserbeschaffungsverbands Wesseling-Hersel aus den Hähnen.

Foto: Axel Vogel

Die Debatte ums Bornheimer Wasser wird irgendwann vor Gericht landen. Es wäre ein Wunder, wenn dem nicht so wäre. Schließlich hat die Stadt Wesseling bereits Geld für eine Klage im Haushalt eingeplant. Und damit steht so gut wie fest, dass Wesseling gegen seine Nachbarstadt vorgeht, sollte Bornheim durch einen Ratsbeschluss weniger Wasser als aktuell vom Wasserbeschaffungsverband Wesseling-Hersel (WBV) beziehen, wodurch sich die Kosten für die anderen Verbandsmitglieder (Wesseling und Shell) erhöhen.

Auch ist es keinesfalls ausgeschlossen, dass Bornheimer Verbraucher gegen die Erhöhung ihrer Wassergebühren klagen – siehe die Ankündigung der FDP. Und teurer wird das Wasser für die Bornheimer definitiv, wenn die Stadt mehr vom Wahnbachtalsperrenverband (WTV) bezieht, dessen Wasser im Einkauf mehr kostet als das des WBV.

Die Sache wird also vor Gericht landen – ganz gleich, ob der Bornheimer Rat nun den Beschluss des Betriebsausschusses (Mischungsverhältnis 60 Prozent WBV-, 40 Prozent WTV-Wasser) bestätigt, oder CDU und Grüne mit ihrer einen Stimme Mehrheit die 50:50-Regelung durchsetzen.

Damit sind die Beschwörungen von CDU und SPD, die Stadt habe andere und wichtigere Dinge zu erledigen, aber in gewisser Hinsicht obsolet. Denn die juristische Auseinandersetzung dürfe vermutlich nicht beim Verwaltungsgericht Köln als unterste Ebene bleiben. Im schlimmsten Fall landet die Sache in einigen Jahren beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig – mit den entsprechenden Gerichtskosten für alle Beteiligen. Es ist gut möglich, dass die Stadt Bornheim in Sachen Wasserversorgung einmal Rechtsgeschichte schreiben wird. Ob das ein Grund zur Freude ist, sei dahingestellt.

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