Nach Brandanschlag Täter vom Kölner Hauptbahnhof nicht vernehmungsfähig

Köln · Der mutmaßliche Täter des Kölner Brandanschlags im Oktober ist auch nach seinem Erwachen aus dem Koma nicht zeitnah vernehmungsfähig. Unklar ist, ob sein Zustand jemals eine Gerichtsverhandlung zulässt.

Zwei Monate nach dem Brandanschlag und der Geiselnahme im Kölner Hauptbahnhof bleibt unklar, ob der mutmaßliche Täter demnächst vernommen werden kann. Sein Gesundheitszustand habe sich zwar inzwischen soweit verbessert, dass ihm inzwischen der Haftbefehl verkündet worden sei, sagte Ulrich Bremer, Sprecher der zuständigen KölnerStaatsanwaltschaft am Sonntag. Um festzustellen, inwieweit und wann er vernehmungsfähig sei, seien jedoch weitere medizinische Untersuchungen nötig. Zudem sei unklar, ob er sich überhaupt zu den Vorwürfen einlassen will. Auch ob sein Zustand jemals eine Gerichtsverhandlung zulasse, sei noch völlig unklar, sagte der Oberstaatsanwalt weiter. Der Verdächtige sollte nun in ein Justizkrankenhaus verlegt werden.

Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte zuerst über die Verkündung des Haftbefehls von Freitag berichtet. Zuvor hatte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen an die Kölner Staatsanwaltschaft gegeben. Demnach habe sich kein islamistischer Hintergrund für die Tat ergeben.

Der mutmaßlich psychisch kranke Flüchtling aus Syrien soll am 15. Oktober bei dem Brandanschlag auf ein Schnellrestaurant im Hauptbahnhof eine 14-Jährige schwer verletzt haben. Danach verschanzte er sich nach Ermittlerangaben in einer Apotheke und nahm eine Frau als Geisel. Bei sich hatte der mutmaßliche Täter unter anderem einen Koffer, in dem sich präparierte Gaskartuschen und Brandbeschleuniger befanden. Die Polizei griff schließlich ein, schoss ihn nieder und verletzte ihn schwer.

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