Urteil vor dem Bonner Landgericht Räuber konvertiert zum Islam und gesteht Taten

Vorgebirge/Bonn · Im April 2010 überfiel er Mitarbeiter eines Supermarktes in Rheinbach, 2011 einen Supermarkt in Heimerzheim: Ein heute 28-Jähriger konvertierte zum Islam und wollte sich von der Last befreien. Vor Gericht erntet sein ungewöhnliches Geständnis Milde.

 Sein reuiges Geständnis, mit dem er ohne jeden Ermittlungsdruck Taten aufklärte, die sonst nie geklärt worden wären, zahlte sich für den Räuber aus. Das Gericht ließ Milde walten.

Sein reuiges Geständnis, mit dem er ohne jeden Ermittlungsdruck Taten aufklärte, die sonst nie geklärt worden wären, zahlte sich für den Räuber aus. Das Gericht ließ Milde walten.

Foto: picture alliance / dpa

Einen solchen Fall hat die Bonner Justiz noch nie erlebt: Der 28-jährige Mann aus dem Vorgebirge saß am Donnerstag nur deshalb vor dem Bonner Landgericht, weil er im September 2016 bei der Polizei in Meckenheim vorgesprochen und mitgeteilt hatte: Er habe 2010 und 2011 zwei Raubtaten begangen und das belaste ihn so, dass er reinen Tisch machen wolle. Und dann gestand er den verblüfften Beamten die Überfälle – auf einen Getränkemarkt in Rheinbach und auf eine Supermarktfiliale in Swisttal-Heimerzheim.

Blass und scheu saß der Mann mit dem langen Vollbart nun vor der 4. Großen Strafkammer. Seine Eltern wissen nichts von all dem, auch nicht, dass er vor Gericht sitzt: „Das sollen die auch nicht wissen“, erklärte er. Dann gab er alles zu, tat sich jedoch schwer, Einzelheiten zu schildern und erklärte immer wieder: „Ich wollte niemanden verletzten, ich wollte wirklich nur schnell das Geld und dann weg.“ Dabei war er allerdings beide Male sehr planvoll vorgegangen, hatte sich maskiert und eine zweite Garnitur Kleidung angezogen, die er nach den Taten direkt weggeworfen hatte.

Am 21. Mai 2010 hatte er vor dem Getränkemarkt gelauert, bis zwei Mitarbeiter mit der Kasse rauskamen. Mit einer Schreckschusspistole bedrohte er sie, fordert die Kassette und flüchtete mit 4500 Euro. Das Geld verbrauchte der damals erst 21-Jährige, der nie richtig auf die Füße kam, für Alkohol, Drogen und seine Spielleidenschaft. Und als er wieder Geld brauchte, radelte er am 15. April 2011 abends zu dem Supermarkt, bedrohte die Kassiererin mit einem Messer, nahm sich 350 Euro aus der Kasse und flüchtete. Die Taten wurden nie geklärt.

Doch was er getan hatte, belastete den Angeklagten, der nie vorher und nie mehr nachher straffällig wurde, immer mehr. Langsam habe er sein Leben geändert, erklärte er. Er ließ die Finger von Alkohol und Drogen, spielte nicht mehr und konvertierte vor zwei Jahren zum Islam. Dann stellte Kammervorsitzender Josef Janßen die Frage, die alle im Saal beschäftigte: „Warum sind Sie dann am Abend des 14. September 2016 zur Polizei gegangen?“

„Die Sache hat mich völlig belastet, und ich dachte nur, ich muss das klarstellen.“ Er wolle sich bei den Opfern entschuldigen und den Schaden wiedergutmachen. Ob er die Folgen seines Geständnisse bedacht habe und ob es ihm jetzt leid tue, wollte der Richter wissen. Es sei schon schrecklich, hier zu sitzen, sagte der 28-Jährige. „Aber ich stehe dazu. Und die Last ist weg.“ Und gab zu: Ja, ein wenig sei auch sein Konvertieren die Triebfeder gewesen. Sein reuiges Geständnis, mit dem er ohne jeden Ermittlungsdruck Taten aufklärte, die sonst nie geklärt worden wären, zahlte sich aus: Trotz der massiven Taten und Folgen für die überfallene Kassiererin verurteilte das Gericht „den ungewöhnlichsten Räuber“ zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 200 Sozialstunden.

„Ein ungewöhnlicher Sachverhalt rechtfertigt manchmal eine milde Strafe, verlangt vielleicht sogar danach“, so der Richter. „Er hatte in seinem Leben aufgeräumt, aber das lag ihm noch auf der Seele und musste raus.“ Der 28-Jährige nahm das Urteil an. Wie die Staatsanwältin, die Haft ohne Bewährung gefordert hatte.

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