Verhandlung vor dem Bonner Landgericht Prozess um Sexattacken im Behindertenheim

Mechernich/Bonn · Staatsanwaltschaft hält 50-Jährigen mit Hirnschädigung für gefährlich. Gericht soll Unterbringung anordnen. Vor einer Entscheidung werden noch Zeugen und Gutachter gehört.

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Seit einem Verkehrsunfall vor zehn Jahren leidet der 50-jährige Klaus F. (Name geändert) an einer schweren Gehirnschädigung, die zu Hypersexualität und gestörter Impulskon-trolle führt. Nun sitzt er vor dem Bonner Landgericht, weil er in dem Heim in Mechernich, in dem er lebt, sexuell übergriffig geworden sein soll: Eine 45-jährige Behinderte soll er vergewaltigt, einer 52-Jährigen soll er „sein Sexspielzeug“ zuerst angeboten und dann gezeigt haben. Nun beantragt die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des 50-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik.

Denn für die ihm vorgeworfenen Taten kann er kaum strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, weil er einem psychiatrischen Gutachten zufolge schuldunfähig ist. Die Staatsanwaltschaft ist allerdings davon überzeugt, dass der Mann in einer forensischen Klinik weggeschlossen werden muss, weil die Gefahr besteht, dass es gerade aus dieser schweren Störung heraus immer wieder zu unkontrollierten Übergriffen kommen wird. Denn, so die Staatsanwaltschaft: Er ist nicht in der Lage, aufkommenden sexuellen oder aggressiven Impulsen wie ein gesunder Mensch zu begegnen.

Und das hat er den Ermittlern zufolge auch in dem Heim unter Beweis gestellt, als er gegen den Willen der beiden Frauen seine sexuellen Bedürfnisse auslebte. Demnach soll es am 11. September 2016 zu der ersten Tat gekommen sein. Da soll er abends in das Zimmer der 45-Jährigen, mit der er vorher mal eine Beziehung gehabt hatte, gegangen sein und ihr erklärt haben, er wolle mit ihr schlaffen. Und obwohl sie seine Annäherungsversuche unmissverständlich abgewehrt habe mit der Begründung, sie liebe ihn nicht mehr, hörte er nicht auf. Er soll sie vielmehr gepackt, aufs Bett gedrückt, entkleidet und vergewaltigt haben.

Zu dem zweiten Übergriff soll es am 6. Januar 2017 in der Cafeteria des Heims gekommen sein. Sein Opfer soll eine 52-jährige Behindert, die auf den Rollstuhl angewiesen ist, gewesen sein. Nachdem er ihr in der Zeit vorher bereits ohne jeden Anlass laut Staatsanwaltschaft „sein Sexspielzeug zur Benutzung angepriesen“ habe, soll er sich nun neben sie gesetzt, sich entblöst und es ihr gezeigt haben. Daraufhin soll die Frau angewidert mit ihrem Rollstuhl abgedreht haben und weggefahren sein.

Am ersten Verhandlungstag nun erklärt der 50-Jährige wie bereits im Ermittlungsverfahren, das stimme so nicht. Der Mann, der wegen Wiederholungsgefahr schon vorläufig in der psychiatrischen Klinik untergebracht ist, soll am nächsten Verhandlungstag ausführlich zu Wort kommen. Im Verlauf des Prozesses vor der 1. Großen Strafkammer sollen eine Reihe von Zeugen und die Gutachterin gehört werden. Wie Kammervorsitzender Jens Rausch mitteilte, habe sich herausgestellt, dass es in der Vergangenheit bereits Strafanzeigen gegen den 50-Jährigen wegen weiterer Vorfälle in einem anderen Heim gegeben habe.

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