Landgericht in Bonn Euskirchener bekommt viereinhalb Jahre Haft wegen Kindesmissbrauch

Bonn/Euskirchen · Viereinhalb Jahre Haft hat ein 65-Jähriger aus Euskirchen bekommen, weil er ein Kind sexuell missbraucht hat. Der Mann hat bereits sechs Jahre wegen Kindesmissbrauchs im Gefängnis verbracht.

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Die Großmutter fiel aus allen Wolken, als ihre sechsjährige Enkelin fröhlich und detailliert erzählte, was der „Opa“ alles mit ihr gemacht hatte. Zwei Tage lang hatte der 65-Jährige, seit fünf Jahren ein Freund und Vertrauter der Familie, die Aufgabe übernommen, auf das Mädchen aufzupassen. Stattdessen hat er die Gelegenheit ausgenutzt, es sexuell zu missbrauchen.

Die Großmutter, bei der das Kind in Pflege ist, war in diesen Tagen nach Holland gefahren, um „Klamotten zu kaufen“. Das sehr unruhige Mädchen wollte die 47-Jährige nicht auf die Reise mitnehmen. Schließlich auch mochte das Kind ihren „Opa“. Ein Mann, mit weißem Vollbart und gütigen Augen. Fast wie aus dem Bilderbuch. Dass mit dem Freund – der auch im Haus und Garten, aber auch finanziell ausgeholfen hatte – „etwas nicht stimmt“, das wusste die Familie nicht. Die Großmutter hat ihn sofort angezeigt.

Das Bonner Landgericht hat den 65-Jährigen aus Euskirchen am Mittwoch wegen Kindesmissbrauchs in zwei Fällen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Es ist nicht sein erstes einschlägiges Urteil.

Im Jahr 2003 war der Angeklagte ebenfalls wegen Kindesmissbrauchs in zwei Fällen zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Diese Strafe hatte er bis zum Ende abgesessen. Unter anderem, weil er seine sexuellen Neigung „nicht anschauen“ und sich nicht therapieren lassen wollte.

Mann wurde Anfang Dezember festgenommen

Nach seiner Haftentlassung im Jahr 2009 gab es auch keine einschlägigen Vorfälle mehr. Der Mann, der mal im Schlachthof, mal auf dem Schrottplatz, aber auch in einer Chemiefabrik gearbeitet hatte, hielt sich bei Frauen zurück, wurde aber zum Vertrauten und Freund im Haus der 47-Jährigen und ihrer Enkelin. Bis es zu der „Gelegenheit“ mit der Sechsjährigen im November 2017 kam. Anfang Dezember wurde er festgenommen; seitdem saß er in Untersuchungshaft.

Ohne das sofortige Geständnis, so der Vorsitzende der Jugendschutzkammer, Wolfgang Schmitz-Justen, im Urteil, hätte der Angeklagte nach diesen „gruseligen Fällen wieder sechs Jahre bekommen, wenn nicht noch mehr.“ Immerhin habe er „den Anstand gehabt, zu den Schweinereien zu stehen, die er gemacht hat.“

Denn damit hatte der Angeklagte dem noch sehr jungen Opfer einen Auftritt als Zeugin vor Gericht erspart. Allerdings, so hieß es im Urteil, sei die Aussage des Mädchens auch sehr glaubwürdig gewesen. Im Prozess war die Vernehmung der Sechsjährigen bei der Polizei als Videoaufzeichnung vorgespielt worden. „Diese Geschichte“, so Schmitz-Justen, „hätte sich ein so junges Kind, das sexuell unerfahren ist, nicht ausdenken können.“

Der Angeklagte hat das Urteil sofort akzeptiert. Damit ist es rechtskräftig

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