Schläge nach Hauptgewinnen Erst Glück im Spiel, dann Prügel vom Spielhallenchef

Meckenheim/Euskirchen · Ein 39-jähriger Spielhallenbetreiber ist in Euskirchen mit seinem Bruder auf einen vermeintliche Falschspieler aus Meckenheim losgegangen. Das Gericht gewährte dem Übeltäter aber Bewährung.

 In einer Spielhalle in Euskirchen (Symbolfoto) setzte es für zwei Brüder aus Meckenheim und Wachtberg Prügel.

In einer Spielhalle in Euskirchen (Symbolfoto) setzte es für zwei Brüder aus Meckenheim und Wachtberg Prügel.

Foto: DPA

Weil die beiden Brüder in seinen Augen keine Glückssträhne hatten, sondern ihre Gewinne mit Gerätemanipulationen machten, wurde der Spielhallenchef in Euskirchen rabiat: Er alarmierte seinen Bruder, und gemeinsam gingen sie auf die Spieler los, um ihnen das angeblich ergaunerte Geld wieder abzujagen. Wegen schwerer räuberischer Erpressung landeten sie vor dem Bonner Landgericht und kamen nun glimpflich davon.

Denn die 3. Große Strafkammer kam zu dem Ergebnis: Was der 39-jährige Spielhallenchef und sein bisher nicht vorbestrafter 42-jähriger Bruder am 21. Januar 2014 angestellt hatten, war keine schwere räuberische Erpressung, sondern lediglich Nötigung und gefährliche Körperverletzung. Denn, so das Gericht: Die beiden hatten nicht in der Absicht gehandelt, sich fremdes Geld anzueignen, was eine Raubtat wäre. Sondern sie hatten vielmehr mit Drohung und Gewalt das Geld zurückgefordert, das ihre beiden Opfer in ihren Augen auf betrügerische Weise zu Unrecht ergattert hatten. Das aber sei nach dem Gesetz eine Nötigung.

Für das Gericht steht am Ende fest: Die beiden Angeklagten glaubten, einen Anspruch auf das Geld zu haben, das die zwei 31 und 28 Jahre alten Brüder aus Meckenheim und Wachtberg aus dem Spielautomaten holten. Eine Mitarbeiterin in der Spielhalle hatte ihren Chef an jenem Abend alarmiert, weil sie bei den Brüdern „eine ungewöhnliche und nicht logische Spielweise“ beobachtet zu haben glaubte. Wegen des Verdachts, die Spieler hätten die Glücksautomaten manipuliert, setzte der sich sofort in Bewegung: und alarmierte auch seinen muskelstarken Bruder: „Da stimmt was nicht“, sagte er zu dem 42-Jährigen. Tatsächlich wurde damals im Internet verbreitet, dass mit Softwaremanipulationen Gewinne zu machen seien.

Was dann passierte, schilderte der 31-Speditionskaufmann aus Wachtberg vor Gericht: Die Tür sei aufgegangen, bewaffnete Männer seien hereingekommen und hätten sie angeschrien, das Geld herauszugeben. Sie seien geschlagen und getreten worden, bis sie den Angreifern ihre Portemonnaies zugeworfen hätten mit insgesamt 1900 Euro.

Und dieses Geld plus einen Zuschlag muss der Spielhallenbetreiber nun wieder herausgeben – als Schmerzensgeld und Geldbuße. 1500 Euro muss er im Rahmen der Bewährungsauflagen an die beiden misshandelten Opfer zahlen, und 900 Euro soll die Landeskasse erhalten. Dass die beiden Angeklagten mit zwei blauen Augen davonkamen, begründete das Gericht unter anderem auch mit deren Geständnis und der langen Verfahrensdauer, die sie nicht zu verantworten hätten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort