Prozessauftakt vor dem Landgericht Bonn 29-Jähriger legte Feuer und bedrohte Retter mit dem Messer

Mechernich/Bonn · Ein Angeklagter aus Mechernich muss sich wegen menschengefährdender Brandstiftung und Behinderung von Rettungskräften verantworten. Das Gericht muss klären, ob der vorbestrafte Mann schuldfähig ist.

Regungslos sitzt der schmächtige Mann auf der Anklagebank vor dem Bonner Landgericht und sagt kein Wort. Die Anklage wirft ihm vor, am 28. April die Wohnung seiner Mutter in Mechernich, in der auch er lebte, in Brand gesetzt und sich anschließend den Rettern mit einem Messer in den Weg gestellt zu haben. Erst als Polizisten ihn mit gezogenen Dienstwaffen dazu brachten, aufzugeben, konnte das Feuer gelöscht werden. Der 29-Jährige landete in der Justizvollzugsanstalt (JVA) in U-Haft.

Wegen besonders schwerer, menschengefährdender Brandstiftung und Behinderung von Rettungskräften muss sich der alkohol- und drogenabhängige Angeklagte, der zur Tatzeit um die 2,1 Promille hatte, vor der 10. Großen Strafkammer verantworten. Doch dem Gericht stellt sich die Frage: Ist der Mann strafrechtlich überhaupt verantwortlich?

Denn wie Strafkammervorsitzender Marc Eumann erklärt, habe das Gericht in dem vom Verteidiger beantragten Haftprüfungstermin am 2. August an der Schuldfähigkeit des Angeklagten Zweifel bekommen: Da sei der Angeklagte mit nacktem Oberkörper erschienen, habe auf keine Ansprache reagiert und mit hängendem Kopf zusammengesunken auf dem Stuhl gesessen. „Ich habe“, so der Richter, „so einen Hals, dass mich die JVA nicht über den Zustand des Mannes informiert hat.“ Zumal der 29-Jährige einem Bericht des Gefängnisses zufolge dort von Anfang an auffällig war: Er habe sehr labil gewirkt, einen Krampfanfall bekommen und ins Krankenhaus gemusst. Danach sei er teilnahmslos gewesen, habe „Ohnmachtsanfälle vorgetäuscht“, sei nachts auf Schränke geklettert und habe tagsüber auf dem Bett gelegen und an die Decke gestarrt. Das Gericht beauftragte nach der Haftprüfung eine Psychiaterin mit der Begutachtung des Mannes im Kölner Gefängnis. Was dort geschah, kritisiert der Richter als vollends unverständlich: Die Sachverständige sei zweimal dort abgewiesen und erst zum Angeklagten gelassen worden, als er selbst telefonisch bei der Gefängnisleitung interveniert habe. Resultat des Gutachtens: Der Mann leide an Schizophrenie und sei wohl nicht voll schuldfähig. Da er weiterhin eine Gefahr darstelle, stehe die Unterbringung in einer geschlossenen Klinik zur Debatte. Zurzeit ist er dort vorläufig untergebracht und laut Klinik entweder teilnahmslos oder so aggressiv gegen andere, dass er fixiert werden müsse.

Aggressiv war er den Akten zufolge auch vor der Tat: Tags zuvor bedrohte er seine Mutter derart, dass sie zu ihrer Tochter flüchtete und die Polizei informierte. Die fuhr zu dem Mann und hielt eine sogenannte Gefährderansprache. Die nützte aber offenbar nichts.

Denn am nächsten Tag rief der 29-Jährige seine Mutter an und kündigte an, ihre Wohnung in Brand zu setzen. Dann entfernte er laut Anklage alle Rauchmelder, zündete eine Matratze an, und als die Feuerwehr eintraf, bedrohte er sie mit einem Messer und ließ sie nicht in die Wohnung. Die Feuerwehr musste warten, bis die Polizei ihn entwaffnet hatte. In der Zwischenzeit breiteten sich Feuer und vor allem Rauch in dem Mietshaus aus, das evakuiert werden musste. Zur Tatzeit befanden sich acht Menschen und zwei Hunde in dem Haus. Einige Polizisten erlitten leichte Rauchvergiftungen.

Wie sich herausstellte, ist der 29-Jährige, der keine Arbeit und keine Wohnung hat und von sich selbst sagt, er sei Alkoholiker wie sein Vater, elf Mal vorbestraft wegen Eigentums- und auch Gewaltdelikten und wurde 2013 zu drei Jahren Haft verurteilt. Nun muss das Gericht klären, was mit ihm passiert. Weder seine Mutter noch seine Schwester wollen gegen ihn aussagen.

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