Köln: Kind mit Kopf gegen Wand geworfen - Elf Jahre Haft für Vater

Zweijähriger stirbt trotz Notoperation - Richter: Vorsätzliche Tat

Köln. (dpa/jad) Für die brutale Tötung seines kleinen Sohnes ist ein 29-jähriger Vater zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Köln sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der Mann den Zweijährigen nach einem Wutanfall mit dem Kopf gegen eine Wand geworfen hatte.

Das Kind starb trotz einer Notoperation wegen seiner schweren Kopfverletzungen an Kreislaufversagen. Die Richter verurteilten den Mann wegen Totschlags.

Die Tat ereignete sich im Januar in einem Kölner Übergangsheim. Der Angeklagte hatte sich mit seiner Frau darüber gestritten, ob sie ihm treu gewesen sei und ob der Zweijährige überhaupt von ihm stamme.

Als das Kind dann auch noch das Abendbrot verweigerte, packte es der Vater an seinem T-Shirt und warf es aus ein bis zwei Metern Abstand mit dem Kopf voran mit voller Wucht gegen eine Wand. Der Junge erlitt mehrere Schädelbrüche und ein Schädel-Hirn-Trauma. Er fiel sofort ins Koma und konnte auch von den Ärzten nicht mehr gerettet werden.

Die Richter blieben etwas unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zwölf Jahre Haft gefordert hatte. Der Auffassung der Verteidigung, dass es sich lediglich um Körperverletzung mit Todesfolge handele, folgte das Gericht nicht. Es sei "Gemeingut" zu wissen, dass mit dem Tod eines Kindes zu rechnen sei, wenn man es "mit voller Wucht, ja fast peitschend" mit dem Kopf gegen eine Wand werfe, hieß es in der Urteilsbegründung.

Deshalb sei zweifelsfrei von vorsätzlichem Totschlag auszugehen, auch wenn der Vater den Tod des Kindes nur "billigend in Kauf genommen" haben könnte. Gericht und Staatsanwaltschaft sahen aber in dem Tatgeschehen keinen Mord, wie ursprünglich angeklagt.

Das Mordmerkmal sogenannter niedriger Beweggründe habe sich in dem Prozess nicht bestätigt. Es sei keine geplante, sondern eine spontane Tat gewesen, urteilten die Richter. Die Verteidiger erwägen Rechtsmittel gegen das Urteil.

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