Straßenausbau in Rheinland-Pfalz Interview mit René Quante vom Bund der Steuerzahler

KREIS AHRWEILER · „Es verbietet sich von selbst, dass sich die Landesregierung einen schlanken Fuß macht“, meint René Quante vom Bund der Steuerzahler. Gemeint ist die Haltung des Landes Rheinland-Pfalz beim aktuell heiß diskutierten Thema "Anliegerbeiträge beim Straßenausbau".

 René Quante ist Geschäftsführer beim Steuerzahlerbund in Rheinland-Pfalz.

René Quante ist Geschäftsführer beim Steuerzahlerbund in Rheinland-Pfalz.

Foto: Steuerzahlerbund

Der Bund der Steuerzahler in Rheinland-Pfalz plädiert für die Abschaffung der Anliegerbeiträge beim Straßenausbau. Diese Forderung wird auch von der Landes-CDU erhoben. In den Städten und Gemeinden an Rhein und Ahr werden ebenfalls Sinn, Zweck und die Erhebungshöhen dieser Beiträge diskutiert, die Anlieger schnell an ihre finanziellen Grenzen bringen können.

In zahlreichen Bundesländern gibt es derzeit eine Diskussion um die Beiträge von Anliegern bei Straßenausbaumaßnahmen. Wie ist der Bund der Steuerzahler hier positioniert?

René Quante: Straßen sind ein öffentliches Gut und können prinzipiell von allen genutzt werden. Öffentliche Güter sollten wiederum von der Allgemeinheit über Steuern finanziert werden. Bei Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen hat die Politik dieses Prinzip verstanden. In vielen Bundesländern hat es die Landespolitik auch bei den Gemeindestraßen begriffen – aber eben nicht in allen. Leider gehört die Ampel-Regierung von Rheinland-Pfalz zu den Ausnahmen.

Ist der kommunale Straßenbau grundsätzlich eine gemeindliche Aufgabe, die der Daseinsvorsorge dient?

Quante: Daseinsvorsorge im Sinne der staatlichen Bereitstellung notwendiger Güter und Dienstleistungen kommt ohne ein leistungsfähiges Straßennetz nicht aus – und hieran haben auch die Gemeinden einen wichtigen Beitrag zu leisten. Worüber es aber im Föderalismus immer wieder Streit gibt, ist, welche Straße in wessen Zuständigkeit fallen sollte. Schließlich kostet der Unterhalt von Straßen Geld. Als Steuerzahlerbund ergreifen wir in solchen Streitigkeiten jedoch keine Partei. Schließlich werden das Land, die Kreise und die Gemeinden letztlich allesamt von den Steuerzahlern finanziert.

Das Kommunalabgabengesetz sieht ja nicht grundlos eine finanzielle Beteiligung der Anlieger vor. Befürworter der Abgabe verweisen gerne auf den Sondervorteil der Anlieger aus der kommunalen Baumaßnahme, für den sie eben zahlen sollen.

Quante: Die Argumentation gibt es, aber sie verkennt die Realität. Tatsächlich ist mit der erstmaligen Erschließung des Grundstücks der Sondervorteil zumeist ausgeschöpft – und dafür haben die Eigner bereits Erschließungsbeiträge gezahlt. Aus der Erneuerung einer Straße, die unzureichende Instandhaltungsmaßnahmen ausgleicht, gibt es keinen echten Sondervorteil für die Grundeigentümer. Dasselbe gilt für die Verbesserung oder den Umbau einer Straße, denen eine veränderte Verkehrskonzeption zugrunde liegt. Im Zweifel können diese sogar für die Anlieger persönlich von Nachteil sein, wenn daraus zum Beispiel mehr Verkehr resultiert.

Würde man die Anlieger von der Zahllast befreien, müssen die Ausbaumaßnahmen trotzdem finanziert werden. Wer soll dann den Anlieger-Anteil übernehmen? Das Land? Die Kommune?

Quante: Der Landesgesetzgeber regelt, ob Straßenausbaubeiträge von den Kommunen erhoben werden dürfen oder eben nicht. Insofern sollte das Land den Kommunen auch eine finanzielle Kompensation zahlen, wenn ihnen eine Einnahmemöglichkeit gestrichen wird. Dazu kommt, dass unsere Kommunen bereits vom Land unterfinanziert werden. Da verbietet es sich von selbst, dass sich die Landesregierung einen schlanken Fuß macht.

Fachleute rechnen damit, dass das Land Rheinland-Pfalz mit 75 bis 90 Millionen Euro im Jahr belastet würde, wenn es die Anliegerbeiträge übernähme. Ist das eine realistische Größenordnung?

Quante: Weder die Landesregierung noch die Kommunalverbände wissen, wie hoch das Gesamtaufkommen und die Erhebungskosten wirklich ausfallen. In Hessen lag das Aufkommen etwa bei 40 Millionen Euro, in Bayern bei 60 Millionen Euro und in Nordrhein-Westfalen bei 120 Millionen Euro. Insofern sind die von uns vorgeschlagenen 50 Millionen Euro als Kompensation bereits großzügig bemessen. Aus dem Landeshaushalt ließe sich das problemlos finanzieren.

Sehen Sie die Gefahr, dass die kommunale Planungshoheit auf der Strecke bleibt, wenn das Land Kostenträger der bisherigen Anliegerbeiträge wird?

Quante: Nein, die Gefahr sehen wir nicht. Egal, ob das Land zur finanziellen Kompensation eine pauschalierte oder projektbezogene Zuweisung zahlen würde – an der kommunalen Planungshoheit ändert sich nichts.

Wird es nicht so sein, dass Anlieger schnell einen Ausbau de luxe fordern, wenn sie nicht mehr an den Kosten beteiligt werden?

Quante: Wie bereits heute zu sehen ist, entscheiden nicht die Anlieger über das Ob, Wann und Wie des Straßenausbaus, sondern die Kommunen. Die Verantwortlichkeiten dafür ändern sich nicht, wenn die Ausbaubeiträge fallen würden.

Im vergangenen Jahr sind die Straßenausbaubeiträge in Bayern gefallen. Viele ostdeutsche Bundesländer haben nachgezogen und eine Abschaffung angekündigt. Warum zieht Rheinland-Pfalz nicht nach?

Quante: Bevor der Steuerzahlerbund und Haus & Grund das Thema Mitte 2018 auf die politische Agenda gebracht hatten, setzte sich keine Partei in Rheinland-Pfalz für eine Abschaffung dieser Beiträge ein. Doch mittlerweile sind auch CDU, FDP, AfD und Linkspartei dafür. Allerdings wird die Abschaffung bis heute von der SPD blockiert. Und das, obwohl die SPD in elf Bundesländern gegen Straßenausbaubeiträge ist und sie bereits mit abgeschafft hat.

Auf kommunaler Ebene gibt es in der SPD jedoch immer mehr Abweichler. Beispielsweise setzen sich die Genossen in Koblenz oder der Grafschaft für eine Abschaffung ein....

Quante: Wir sehen darin einen politischen Trend, der auch innerhalb der SPD Rheinland-Pfalz immer stärker wird. Es gibt viele gute Gründe gegen Straßenausbaubeiträge und diese hängen nicht von der Farbe des Parteibuches ab. Die sture SPD-Landesspitze braucht aber Druck von den Genossen auf kommunaler Ebene.

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