In Siegburg einen Pakt zum Wohl der Kinder geschlossen

SIEGBURG · Die Siegburger Schulen und das Jugendamt haben ein gemeinsames Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung vereinbart.

 An einem Tisch: Fachleute der Schulen und vom Jugendamt tagen zum Wohl der Kinder.

An einem Tisch: Fachleute der Schulen und vom Jugendamt tagen zum Wohl der Kinder.

Foto: Holger Arndt

Alle Schulen saßen an einem Tisch, denn das Thema ist einfach zu wichtig: Nun unterzeichneten die zwölf städtischen Einrichtungen sowie die freie christliche Gesamtschule in privater Trägerschaft eine Vereinbarung über die "Siegburger Standards zur Prävention von Kindeswohlgefährdung an Schulen".

Die Kooperation zwischen der Stadt mit ihrem Jugendamt und den Schulen beinhaltet unter anderem die Ziele, "die Eltern darin zu unterstützen, die Bedürfnisse ihres Kindes wahrzunehmen, bei den Eltern den Wunsch zu wecken, die Lebenssituation ihres Kindes und der eigenen Familie nachhaltig zu verbessern und die Bereitschaft der Eltern zu gewinnen, Hilfen anzunehmen".

"Kindeswohlgefährdung ist ein Thema unserer Zeit", betonte Bürgermeister Franz Huhn bei dem Treffen im großen Ratssaal. "Die sich immer weiter ändernden gesellschaftlichen Verhältnisse und die Umstände in immer mehr Familien zwingen uns dazu, wachsam zu sein, hinzuschauen und anzupacken." Hintergrund der dreiseitigen Ausarbeitung, die, so Huhn, einen "verbindlichen Fahrplan für den Umgang mit Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung oder eine ungünstige Lebenssituation für Kinder" darstellt, sind das zum 1. Januar in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz, das derartige Standards auf Bundesebene festschreibt, sowie Paragraf 42, Absatz 6 des Schulgesetzes NRW.

In der Praxis sieht es so aus, dass jede Schule, ob Grund- oder weiterführende, einen oder mehrere Mitarbeiter aus dem schulischen Krisenteam dem Jugendamt als Ansprechpartner nennt. Zuständig für Kinderschutz ist der Allgemeine Soziale Dienst (ASD), der dem Amt für Jugend, Schule und Sport angehört. Zwischen den Institutionen erfolgt auf Grundlage der Vereinbarung ein regelmäßiger Austausch. Nach spätestens 18 Monaten werden die von dem ASD gemachten Erfahrungen mit den Schulen evaluiert.

Um die Lehrer auf die Aufgaben vorzubereiten, führte der Schulpsychologische Dienst des Rhein-Sieg-Kreises bereits im Herbst Schulungen für Betroffene durch. "Pädagogen sind wir ja, aber eben keine Sozialpädagogen mit Schwerpunktausbildung", so der ehemalige Lehrer Huhn.

Konkret gelten zwei Vorgehensweisen: In Fall A, bei einer angenommenen Kindeswohlgefährdung, wird die Schulleitung informiert, danach erfolgt die Kontaktaufnahme zu den Eltern, die zum Gespräch mit dem Jugendamt aufgefordert werden. Danach geht eine Mitteilung ans Jugendamt heraus. Wird angenommen, dass sich das Kind in einer "ungünstigen Lebenssituation" befindet (Fall B), wird der Kontakt zu den Eltern gesucht, die über die Angebote des Jugendamtes informiert werden. Grundsätzlich steht der ASD den Schulen jederzeit bei Bedarf zur Seite. Huhn: "Ein Anruf zu viel ist ein guter Anruf. Ein Anruf zu wenig ist eine schlimme Sache. Wir müssen wirklich genau hingucken."

Kindeswohlgefährdung: Liegt eine Gefährdung des Kindeswohls vor, kann über Rechtsprechung ein Eingriff in das Erziehungsrecht der Sorgeberechtigten erfolgen. Diese Gefährdung bedarf jedoch der Auslegung durch die Rechtsprechung. Kindeswohlgefährdung beschreibt die erhebliche seelische oder körperliche Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen, sei es durch die Vernachlässigung des Minderjährigen oder durch das schädliche Verhalten der Sorgeberechtigten oder Dritter gegenüber dem Minderjährigen.

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