Illegale Schlachtungen zum muslimischen Opferfest in Region

Kreisveterinäramt kontrolliert Riten - Muslime verschenken Fleisch von Schafen und Rindern an Verwandte und Freunde - "Schächten" der Tiere ist verboten

Rheinbach. (stl) Noch bis einschließlich Mittwoch feiern die Muslime in Deutschland ihr traditionelles Opferfest Kurban Bayram, wobei Schafe und Rinder geschlachtet werden, um das Fleisch anschließend auch an Verwandte und Freunde zu verschenken.

Bei Kontrollen hat das Kreisveterinäramt jetzt in Rheinbach als auch in Troisdorf nicht angemeldete Schlachtungen entdeckt. In diesem Zusammenhang weist es darauf hin, dass bei Schlachtungen der Opfertiere deutsches Recht zu beachten ist: Jedes Schlachttier muss vorher dem amtlichen Tierarzt oder einem Fleischkontrolleur des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes vorgeführt werden.

Nach der Schlachtung wird das Fleisch daraufhin untersucht, ob es für den Verzehr geeignet ist. Geschlachtet werden darf nur in amtlich zugelassenen Stätten. Das "Schächten" hingegen, also das Töten des Tieres ohne vorherige Betäubung, ist verboten.

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