ICE-Windschutzwände müssen nicht ersetzt werden

Eisenbahnbundesamt lehnt Einwendungen der Stadt Königswinter ab - Zügiger Abbau geplant

Siebengebirge. Die Windschutzwände entlang der ICE-Strecke durch das Siebengebirge werden ersatzlos abgebaut. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) hat jetzt die Einwendungen der Stadt Königswinter gegen den geplanten Rückbau abgelehnt. Die Windschutzwände haben sich als verzichtbar herausgestellt, weil die Windanfälligkeit der Züge geringer ist als zunächst angenommen.

Die Stadt hatte das Amt aufgefordert, die Auswirkungen dieser Maßnahme auf die Lärmimmissionen überprüfen zu lassen. Sie hatte zudem eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen gefordert, da die Allgemeinheit, besonders in der Umgebung, durch die Maßnahmen besonders betroffen sei.

Windschutzwände gibt es im Bereich des Siebengebirges nordöstlich von Rauschendorf in Höhe der Brücke Scheurenstraße und zwar westlich der Trasse auf einer Länge von 150 Metern, ebenfalls auf der Westseite der Brücke über die Bockerother Straße sowie beidseits der Bahntrasse nördlich von Stieldorferhohn und auf der Brücke über die Straße "In der Vorstadt". Hierbei handelt es sich auf der Westseite um einen 545 Meter langen Abschnitt und auf der Ostseite um eine 415 Meter lange Wand.

Die Windschutzwände an der im Dezember 2002 in Betrieb genommenen Strecke haben sich ebenso wie die Lärm- und Sichtschutzwände bei Geschwindigkeiten der Züge bis zu 300 Stundenkilometern als instabil erwiesen. Die Schallschutzwände werden nach eingehenden Untersuchungen nun in einem um 70 Zentimeter größeren Abstand zur Gleisachse neu errichtet. Wandelemente aus Beton werden die bisherigen Aluminiumwände ablösen. Ersetzen will die DB ProjektBau GmbH, die für die Deutsche Bahn die Schnellbahnstrecke geplant und gebaut hat, auch die Sichtschutzwände.

In seiner Abwägungsbegründung der von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit stellt das Eisenbahnbundesamt fest, dass die Deutsche Bahn AG als Vorhabenträgerin ein berechtigtes Interesse an einem zügigen und dauerhaften Rückbau der Wände zur Kostenersparnis habe, da diese durch die baulichen Schädigungen einen erheblichen Kontrollaufwand verursachen würden.

Ein rechtliches Erfordernis für die Installation aufwändiger neuer Wände sei derzeit nicht erkennbar. Außerdem würden Rechte Dritter, also der Streckenanwohner, durch den Rückbau der Windschutzwände nicht beeinträchtigt.

Das Eisenbahnbundesamt erkennt zwar an, dass die Wände faktisch eine Lärmabschirmung der Neubaustrecke bewirken, bei der Planfeststellung sei jedoch auf Grundlage der nach wie vor geltenden gesetzlichen Vorschriften festgestellt worden, dass im relevanten Bereich keine Ansprüche auf Schallschutz bestehen.

Das Thema "Rückbau von Windschutzwänden" an der ICE-Strecke steht auf der Tagesordnung des Planungs- und Umweltausschusses bei seiner Sitzung am Mittwoch, 7. März, um 17 Uhr im Oberpleiser Rathaus.

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