Hund im Zeugenstand - Kölner Gericht lädt Bulldogge vor

Tierischer Rechtsstreit - Mieter haben Angst vor Vierbeiner

Köln. (dpa/jad) Ein Hund ist in Köln als Zeuge vor Gericht aufgetreten. "Normalerweise haben Tiere bei uns keinen Zutritt, aber in diesem Fall haben wir eine Ausnahme gemacht", sagte eine Amtsgerichts-Sprecherin und bestätigte damit einen Zeitungsbericht.

In dem Verfahren klagt eine Vermieterin gegen ihren Mieter Ralf Urban (33). Sie wirft ihm vor, einen Hund zu halten, obwohl der Mietvertrag das verbietet. Urban dagegen sagt: "Der Hund wohnt bei meiner Mutter." Margarethe Urban (71) lebt auf derselben Etage und hat einen wesentlich älteren Mietvertrag, der Hunde erlaubt.

Der Anwalt der Vermieterin, Rolf Küssner, beantragte daraufhin die Vorladung des Hundes Clyde, einer amerikanischen Bulldogge. Er wollte zeigen, dass die Mutter gar nicht mit dem Hund fertig werden könnte. "Und so war es auch", berichtete er am Mittwoch über die Sitzung vom Vortag.

"Dieser Hund ist ein Kalb. Er hat den Befehlen gar nicht Folge geleistet. Ich bin mal in Lappland einem Wolf begegnet, aber vor dem habe ich mich lange nicht so gefürchtet wie vor diesem Riesenvieh. Wenn es allerdings einen gibt, dem ich zutraue, mit dem Hund fertig zu werden, dann ist das Herr Urban. Der ist so zwei Meter groß und wohl bei der Bundeswehr. Der und der Hund, die könnten zusammen als Model auftreten."

Ralf Urban bestreitet diese Darstellung. Der Hund habe vor Gericht gut auf seine Mutter gehört, beteuerte er. "In der Wohnung meiner Mutter ist schon dreimal eingebrochen worden. Sie fühlt sich sicher mit dem Hund."

Es stimme allerdings, dass Clyde vor Gericht sehr nervös gewesen sei und deshalb immer zu ihm hingeguckt habe. "Das ist ja auch logisch, denn ich gehe mit ihm spazieren und zum Hundeplatz. Ich zahle auch die Hundesteuer. Aber trotzdem wohnt der Hund ausschließlich bei meiner Mutter."

Urbans Anwalt Thomas Wider bezeichnete die Klage als "böswillig" und unsozial. "Das gehört sich nicht, noch dazu in der Vorweihnachtszeit." Der gegnerische Anwalt Küssner dagegen sagte, andere Mieter hätten Angst vor dem Hund.

Für die Urteilsverkündung am 20. Januar rechnet er sich allerdings keine großen Chancen aus, weil auch die Mutter vor Gericht beteuert habe, dass der Hund bei ihr wohne. Das sei zwar gelogen, "aber gut, wenn wir jetzt verlieren, ist das auch nicht gerade schreiendes Unrecht".

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort