Holzunterstand darf bleiben

Pächter der Minigolfanlage in der Bonner Rheinaue erleichtert - Bis 2008 "geduldet"

  Bis 2008 geduldet:  Holzunterstände für die Minigolfspieler in der Rheinaue.

Bis 2008 geduldet: Holzunterstände für die Minigolfspieler in der Rheinaue.

Foto: Frommann

Bonn. (pba) Bei Gerd Häußler ist die Erleichterung spürbar. Sein Regenunterstand muss vorerst nun doch nicht abgerissen werden. Aus zwei handelsüblichen Carports hatte Häußler, Betreiber der Minigolfanlage in der Rheinaue, auf dem gepachteten Gelände eine Regenhütte gebaut - ohne schriftliche Genehmigung.

Die Stadtverwaltung hatte ihn daraufhin aufgefordert, das Holzgebäude unverzüglich abzureißen, da der Bebauungsplan keine weiteren Gebäude zulasse ( der GA berichtete). Häußler wandte sich daraufhin mit der Bitte um eine Ausnahmeregelung an die Stadt.

In seiner jüngsten Sitzung nun befürwortete der Bauplanungsausschuss, dass Häußler seinen Unterstand nicht vor 2008 wird abreißen müsse. Erst dann nämlich endet der Pachtvertrag zwischen Stadt und Generalpächter der Rheinaue. Solange werde das Gebäude "geduldet".

Anders als der Unterstand selbst, so der Ausschuss, könne eine Toilettenanlage voraussichtlich genehmigt werden. In den Augen Häußlers eine zufriedenstellende Lösung, für die er der Stadt dankbar ist.

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