Höchststrafe für Drogenboss rechtskräftig

Bundesgerichtshof bestätigt den Großteil des Bonner Urteils - 15 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für den Haupttäter, elf Jahre für seinen Helfer

Karlsruhe/Bonn. Die beiden Urteile in einem der längsten Strafprozesse in Bonn sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Freitag die hohen Haftstrafen für den Drogenboss B. und seinen Helfer C. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts hatte den damals 39-jährigen Angeklagten B. am 10. Mai 2002 wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt und eine Sicherheitsverwahrung angeordnet.

Dadurch kommt er nach dem Absitzen seiner Haftstrafe nicht auf freien Fuß, sondern erst, wenn er keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit darstellt. Das ist die Höchststrafe für Drogenhandel. Zudem ordnete die Kammer den Verfall von 2,979 Millionen Euro aus dem Vermögen des Angeklagten an.

Den Hauptteil des Urteils bekräftigten die Karlsruher Bundesrichter, befanden aber, dass der Angeklagte nur wegen Drogenhandels in fünf Fällen schuldig ist - und nicht in acht Fällen, wie die Bonner Richter urteilten. Des Weiteren hob der BGH die Einziehung zweier Immobilien auf, die einem türkischen Unternehmen gehören, dessen Geschäftsführer B. zum Zeitpunkt des Urteils war. Die Revision des Mitangeklagten C. verwarf der BGH. Der Helfer ist nun rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt.

Das BGH-Urteil gleicht einem Schlussstrich unter Bonns größtem Drogenprozess. Die 1. Große Strafkammer fällte ihr Urteil nach einer umfangreichen Beweisaufnahme erst am 103. Verhandlungstag - nach mehr als zwei Jahren, in denen rund 80 Zeugen vernommen wurden. Danach sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Angeklagten als Mitglieder einer internationalen Rauschgift-Organisation operierten. Das System sei dafür verantwortlich, dass 480 Kilogramm Heroin mit einem geschätzten Handelswert von mehr als sieben Millionen Euro aus der Türkei nach Deutschland und in die Niederlande geschmuggelt wurden. Drogenboss B. übernahm dabei die Aufgabe, die Gewinne der Organisation in Firmen anzulegen.

Der Vorsitzende Richter Josef Janßen machte im Bonner Urteil deutlich, dass die halbe Tonne Heroin für "20 Millionen Schüsse" gereicht habe. "Hier geht es um Drogenhandel im ganz großen Stil, um Leute im Hintergrund, die sich nicht die Finger dreckig machen."

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