Gerichtsprozess Heroin in Rheinbacher Gefängnis

RHEINBACH · Wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln ist ein 46-jähriger Bonner vor dem Rheinbacher Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann, der bis Juni in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Rheinbach eine Haftstrafe verbüßte, seinerzeit eine geringe Menge Heroin zum Eigenkonsum in seiner Zelle aufbewahrt hatte.

Am 30. November waren 0,02 Gramm in einer Zigarettenschachtel verpackt in einem Regal gefunden worden. Einem weiteren Angeklagten (32), der 14 Portionen Heroin an seine Mitgefangenen verkauft und weitere sechs Päckchen als Belohnung selbst behalten haben soll, konnte nichts nachgewiesen werden, er wurde freigesprochen.

Ein Zellengenosse, der für die Verhandlung als Hauptbelastungszeuge geladen war, hatte damals ausgesagt, die beiden Angeklagten hätten mit Drogen gehandelt. Das entsprechende Protokoll kommentierte der 46-jährige Angeklagte: "Der wollte unbedingt nach Köln verlegt werden, weil er mit einigen aus der Abteilung wegen irgendwelcher Schulden ziemlichen Ärger hatte. Der hätte wohl alles erzählt."

Ein JVA-Beamter (49) konnte sich nicht an ein solches Gespräch mit dem Zeugen erinnern. Auch ein weiterer Zeuge (44), der zur selben Zeit wie die Angeklagten in der JVA war, nicht: "Wir hatten eigentlich abgemacht, solange keiner bestraft wird, halten wir alle den Mund", sagte der Mithäftling. Er bestätigte zudem, dass der 27-jährige Zeuge nicht gerade beliebt gewesen sei.

Von seiner damaligen Aussage gegenüber den Beamten wollte dieser Hauptbelastungszeuge nun nichts mehr wissen. Er erklärte sie mit dem Stress, den er zu der Zeit gehabt habe. "Ich hab' das damals so gesagt und unterschrieben, aber in Wirklichkeit hab' ich gar nichts gesehen."

Für den 32-Jährigen bedeutete dies letztlich einen Freispruch. Der 46-Jährige hatte Besitz und Konsum des Heroins zugegeben. Dies sprach aus Sicht von Richter Ulrich Schulte-Bunert für ihn, ebenso wie die Tatsache, dass es sich um eine geringe Menge gehandelt habe, und dass sich der Angeklagte zuletzt 2009 etwas habe zuschulden kommen lassen. Dennoch sei die Akte des 46-Jährigen, der nunmehr in Freiheit ist, mit 29 Eintragungen voll. Jetzt kommt eine weitere hinzu.

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