Heroin für Kaffee und Zigaretten

Häftling wegen Drogenbesitzes im Rheinbacher Gefängnis zu Freiheitsstrafe verurteilt

Rheinbach. (stl) Wegen Erwerbs und Besitzes von Drogen in der Justizvollzugsanstalt Rheinbach musste sich ein 27-jähriger Häftling vor dem Amtsgericht verantworten. Weil der Angeklagte geständig war, verurteilte Richter Ulrich Schulte-Bunert ihn nicht, wie der von der Staatsanwaltschaft gefordert, zu einem Jahr, sondern zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung.

Dem 27-jährigen Bonner italienischer Abstammung wurde vorgeworfen, von Februar 1999 bis November 2000 ein bis drei Mal pro Woche jeweils eine Menge von 0,5 Gramm Heroin erworben zu haben.

Die Drogen habe er gegen Kaffee und Zigaretten getauscht. Der Angeklagte selbst gab an, das Heroin nur zum Eigengebrauch gekauft zu haben; er gestand 63 von insgesamt mehr als 90 Fällen ein. Der 27-Jährige sitzt seit 1998 in Haft und hat noch eine fünfjährige Freiheitsstrafe zu verbüßen. Zu seinem Vorstrafenregister zählen unter anderem der Verkauf von Drogen an Minderjährige, Diebstahl sowie eine Falschaussage vor Gericht.

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