JVA Rheinbach Häftling rastet bei Essenausgabe aus

Rheinbach · Kleine Ursache, große Wirkung: Weil ein Häftling in der JVA Rheinbach zu seinem vegetarischen Gericht keinen Reis bekam, rastete er aus und verpasste einem Bediensteten einen Kopfstoß.

 Symbolbild.

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Foto: Gerda Saxler-Schmid

Die Quittung erhielt der 29-Jährige, der zurzeit in der JVA Köln wegen Diebstahls in Untersuchungshaft sitzt, im Rheinbacher Amtsgericht von Strafrichter Ulrich Schulte-Bunert: Drei Monate Haft ohne Bewährung.

"Sie haben die Tat in der JVA gegen einen Bediensteten begangen, da ist eindeutig eine Barriere überschritten", so der Richter. Deshalb sowie wegen der "ungünstigen Prognose, der hohen Rückfallgeschwindigkeit und zur Einwirkung auf den Angeklagten" setzte er die Strafe trotz Reue und Entschuldigung des Mannes nicht zur Bewährung aus.

14 Einträge hat der jetzt von Abschiebung bedrohte Angeklagte, der seit 1997 in Deutschland lebt und seit dem Tod seiner Mutter Drogenprobleme hat. Auf der Liste stehen Diebstahl, Raub, Betrug, Handel mit Betäubungsmitteln und Körperverletzung.

Der 51-jährige Justizvollzugsbeamte konnte sich im Zeugenstand genau an das Geschehen am 15. September 2011: Der 29-jährige Gefangene hatte sein Essen bekommen, die Zellentür war wieder geschlossen, als die "Notruf-Ampel" angezeigt und der Insasse gegen die Tür getreten habe. "Mir war klar, der hat keinen Reis bekommen", schloss der Beamte.

Er habe die Zellentür geöffnet und dem Häftling gesagt, er bekomme seinen Reis. Der 29-Jährige habe ihn wegdrücken und zur offenen Tür gehen wollen, er habe ihn aber nicht durchgelassen. Der Häftling habe vor ihm gestanden, ihm kurz in die Augen geschaut, "dann stieß er mit dem Kopf so gegen mein Kinn, dass ich am nächsten Tag einen steifen Hals und Kopfschmerzen hatte und einen Tag krank war. Ich habe ihn dann in den Schwitzkasten genommen und zu Boden gerungen, und einen Kollegen zu Hilfe gerufen.

Zunächst kam der Häftling dafür in eine Zelle der Abteilung für Gewalttäter. Sein Verteidiger sah in dem Übergriff "eine Bagatellsache" und auf Seiten des Bediensteten "Oberlehrertum" wegen der wiederholten Ermahnungen. Für Staatsanwaltschaft ebenso wie für den Richter kam aber nur eine weitere Haftstrafe in Frage.

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