Häftling der JVA Rheinbach schluckt Drogenlieferung

Das hätte um ein Haar ein tödliches Ende genommen: Als im Mund eines 35-jährigen Gefangenen der JVA Rheinbach bei einer Durchsuchung eine Kugel mit Drogen gefunden wurde, verschluckte er diesen Behälter von etwa Tischtennisball-Größe.

Häftling der JVA Rheinbach schluckt Drogenlieferung
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Rheinbach. (sax) Das hätte um ein Haar ein tödliches Ende genommen: Als im Mund eines 35-jährigen Gefangenen der JVA Rheinbach bei einer Durchsuchung eine Kugel mit Drogen gefunden wurde, verschluckte er diesen Behälter von etwa Tischtennisball-Größe.

Versuche, die Kugel mit dem Inhalt von fünf Gramm Marihuana wieder herauszubringen, schlugen fehl. Der Behälter löste sich auf, der 35-Jährige wurde bewusstlos und musste notfallmäßig ins Krankenhaus gebracht werden. Jetzt saß er wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln vor dem Rheinbacher Amtsgericht.

Eigentlich hätte noch ein weiteres Vergehen angeklagt werden können, hielt Richter Ulrich Schulte-Bunert dem Angeklagten vor: "Es ist nämlich eine fiese Geschichte, dass Sie versucht haben, in dem Handgemenge den Beamten mit Ihrem Blut zu infizieren." Offen blieb, womit der Häftling ihn hätte infizieren können.

Ein Justizvollzugsbeamter schilderte, dass es im Vorfeld einen Hinweis gegeben habe, dass der Gefangene von Besuchern Drogen bekommen sollte. Die drei Besucher hätten den 35-Jährigen zur Begrüßung umarmt. "Nach etwa zehn Minuten haben sich der Angeklagte und ein Besucher noch einmal umarmt und dann intensiv geküsst", schilderte der Beamte.

Daraufhin sei der Gefangene zur Durchsuchung aufgefordert worden, dabei sei die Kugel aus dessen Mund gefallen. Beim anschließenden Handgemenge konnte der Häftling die Kugel greifen, in den Mund stecken und hinunterwürgen. Auch habe der Gefangene einen Verband an seinem Arm entfernt und den Beamten eine stark blutende Wunde entgegen gehalten.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft wollte wissen, wieso denn die Besucher nicht im Vorfeld kontrolliert worden seien, wenn es doch einen Hinweis gegeben habe. So weit dies gesetzlich erlaubt sei, seien die Besucher auch durchsucht worden, so der Beamte, eine Untersuchung von Mund und Darm jedoch sei laut Gesetz verboten.

Der Verteidiger des Angeklagten forderte, es bei einer bloßen Geldstrafe von 120 Euro zu belassen, weil sein Mandant in der JVA keine Arbeit habe und trotz langer Drogenkarriere seit drei Monaten clean sei. Richter Schulte-Bunert allerdings sah ebenso wie der Vertreter der Staatsanwaltschaft die 22 Vorstrafen und die Tat in der JVA als strafverschärfend an und verurteilte ihn zu drei Monaten Haft ohne Bewährung. Begründung: "Wenn man Leuten, die bei so etwas in der JVA mitspielen, nur mit Geldstrafen kommt, ist dem Tür und Tor geöffnet."

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