Gericht fasst Grundsatzbeschluss

Bonner Fahd Akademie: Ausländische Schüler müssen auf deutsche Schule

  Steht weiter in der Diskussison:  die König-Fahd-Akademie in Lannesdorf.

Steht weiter in der Diskussison: die König-Fahd-Akademie in Lannesdorf.

Foto: Malsch

Bonn/Koblenz. (lf) Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat im Falle eines achtjährigen Jungen von der König-Fahd-Akademie klar gestellt, dass ausländische Schüler grundsätzlich eine deutsche Schule besuchen müssen. In zweiter Instanz bestätigte das Gericht damit in einer Eilentscheidung einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Gegen die am Mittwoch bekannt gewordene Entscheidung ist nach Angaben des OVGs kein weiteres Rechtsmittel möglich. Der aus Jordanien stammende Junge hatte die umstrittene Fahd-Akademie in Lannesdorf besucht. Als die Schulbehörden die Eltern des Jungen aufforderte, den Achtjährigen zum Schuljahresbeginn 2004 an einer Grundschule in Remagen anzumelden, kam es zum Rechtsstreit.

Das OVG stellte nun fest, dass grundsätzlich alle in Rheinland-Pfalz wohnenden Kinder eine Schule des Bundeslandes besuchen müssen. Bei ausländischen Kindern ist dies nach der Argumentation der Richter auch mit dem Zweck verbunden, die Kinder auf ein Leben im hiesigen Kulturraum vorzubereiten. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei absehbarer Rückkehr ins Ausland, könne der Besuch einer ausländischen Schule erlaubt werden.

Aktenzeichen: 2 B 11530/04.OVG

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