NRW-Verfassungsgerichtshof Gericht: Bornheim bekommt nicht mehr Geld für Inklusion

Münster · Zusammen mit 51 weiteren Städten hatte Bornheim auf eine bessere Finanzierung der Inklusion in Schulen geklagt.

Die Klage von 52 Städten und Gemeinden gegen das Land Nordrhein-Westfalen zur Inklusion in Schulen ist unzulässig. Sie habe sich gegen das falsche Gesetz gerichtet, teilte der Verfassungsgerichtshof am Dienstag in Münster. Hintergrund ist ein Streit über die Finanzierung des gemeinsamen Lernens von behinderten und nicht behinderten Kindern, der Inklusion.

Die Kommunen hatten Beschwerde gegen das 9. Schulrechtsänderungsgesetz eingelegt. Sie beklagten einen Verstoß gegen die Landesverfassung, weil bei den Regelungen zur Inklusion die Vorgaben für einen finanziellen Ausgleich für die Kommunen nicht beachtet wurden.

Diese Regelungen seien aber ein einem anderen Gesetz beschrieben - dem Inklusionsaufwendungsgesetz, betonten die Verfassungsrichter. „Sie haben das falsche Gesetz angegriffen“, hielt die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Ricarda Brandts, den klagenden Kommunen in der Urteilsbegründung vor. Deren Vertreter zeigten sich nach der Entscheidung enttäuscht und sprachen von einem Fehlurteil.

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