Stadt Hennef siegt vor Oberverwaltungsgericht Genehmigung für Burger King ist rechtens

HENNEF · Die Baugenehmigung, die von der Stadt Hennef am 3. Februar 2006 an die Fast-Food-Kette Burger King erteilt worden war, ist rechtens. Das entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster und hob damit das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 16. Juni 2010 auf.

In dem damaligen Urteil war die Baugenehmigung für das bereits laufende Restaurant für rechtswidrig erklärt und aufgehoben worden. Gegen das Urteil waren sowohl die Stadt als auch der Bauherr des Burger King beim OVG Münster in Berufung gegangen, und sie haben nun gewonnen.

Nachdem einige Anlieger der Fritz-Jacobi- sowie der Frankfurter Straße bereits 2006 nach der Eröffnung des Schnellrestaurants beim Verwaltungsgericht Köln erfolglos gegen die Baugenehmigung Widerspruch eingelegt und beantragt hatten, die Baustelle stillzulegen, war es zuletzt darum gegangen, ob nächtliche Kavalierstarts auf den Straßen im Umfeld des Burger King dem laufenden Betrieb des Schnellrestaurants zugerechnet werden müssen.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte in seinem Urteil von 2010 diese Sicht vertreten, das OVG hat dieser Auffassung nun widersprochen. Um mögliche Kavalierstarts auf dem Grundstück des Burger King selbst zu vermeiden, hat der Betreiber jüngst eine Bodenschwelle an der Ausfahrt zur Fritz-Jacobi-Straße angelegt.

Die schriftliche Urteilsbegründung wird in den nächsten Wochen erwartet. Eine Revision hat das OVG Münster indes nicht zugelassen Sofern die Gegenseite nun keine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht anstrengt, wird das Urteil rechtskräftig und die Baugenehmigung endgültig wirksam. Das Schnellrestaurant existiert ja bereits seit Längerem.

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