Geldstrafe gegen Siegburger JVA-Beamten wegen Drogenbesitzes

46-Jähriger wurde inzwischen vom Dienst suspendiert

Siegburg. 1 050 Euro Geldstrafe wegen Besitzes von 14,5 Gramm Haschisch, so lautete das Urteil von Richter Hauke Rudat gegen einen inzwischen vom Dienst suspendierten Beamten der JVA Siegburg. Von den weiteren staatsanwaltlichen Vorwürfen der Bestechung und Nötigung wurde der 46-Jährige freigesprochen.

Drei Stunden dauerte der zweite Verhandlungstag gegen den Kölner, der bis Oktober vergangenen Jahres seinen Dienst als Sportbeamter in der Justizvollzugsanstalt Siegburg verrichtete. Laut Staatsanwaltschaft soll er über einen ehemaligen Häftling in der JVA Handys und Drogen verkauft haben. Als Zeugen waren zwei ehemalige Häftlinge geladen. Beide wurden polizeilich vorgeführt, ein dritter Zeuge aus der JVA Hagen nach Siegburg gebracht.

Ein 23-Jähriger, der als Mittelsmann fungiert haben soll, stritt alles ab: "Das ist alles Quatsch. Ich habe weder Handys noch Drogen von dem Beamten erhalten". Der zweite ehemalige Häftling (21 Jahre), nahm seine vormals belastenden Aussagen zurück. Gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft hatte er ausgesagt, der Beamte habe Drogen und Handys in die JVA geschmuggelt und ihn mit den Worten bedroht: "Wenn du was sagst, mach ich dich alle. Du weißt ja, ich war mal Metzger".

Von all dem wollte der Zeuge gestern nichts mehr wissen. Er habe dem Beamten "einen reinwürgen" wollen. Deshalb habe er ihn belastet. Jetzt dürften er und ein weiterer ehemaliger Häftling, der als Zeuge ebenfalls zunächst den Angeklagten belastete, dann aber seine Aussage zurückzog, sich die Verfahrenskosten teilen müssen. Grund: Falschaussage.

Der JVA-Beamte selbst gab zwar an, das Haschisch, das bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurde, als Kompensation zu den schrecklichen Ereignissen in seinem Job konsumiert zu haben. Richter Rudat betonte jedoch, dass ein JVA-Beamter eine Vorbildfunktion hat. Gestraft genug dürfte der 46-Jährige damit sein, dass er vom Dienst suspendiert ist, seine Bezüge gekürzt wurden und er Hausverbot in der JVA hat.

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