Geldbuße für sexuellen Übergriff im Rathaus

Opfer aus Neunkirchen-Seelscheid nervlich immer noch angeschlagen - Angeklagter entschuldigt sich

Rhein-Sieg-Kreis. Ein endgültiger Schlussstrich ist jetzt unter das Verfahren wegen sexueller Beleidigung im Rathaus von Neunkirchen-Seelscheid gezogen worden. Nachdem der vom 63 Jahre alten Angeklagten Manfred S. (Name geändert) eingelegten Revision gegen die Verurteilung der Berufungskammer aufgrund eines Verfahrensfehlers stattgegeben wurde, musste der Fall erneut am Bonner Landgericht verhandelt werden.

Auf Vorschlag des Gerichts wurde das Verfahren nun gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 3 500 Euro eingestellt, nachdem der Beschuldigte sich beim Opfer entschuldigt hatte. Sowohl das Siegburger Amtsgericht in erster als auch die 6. Kleine Strafkammer des Landgerichts in zweiter Instanz hatten den städtischen Angestellten wegen sexueller Beleidigung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 80 Euro, sprich 6 400 Euro, verurteilt.

Für die Richter stand damals fest, dass Manfred S. eine 44 Jahre alte Kollegin im August 2005 in einem Büro unsittlich berührte. Dabei soll der Angeklagte der Frau zunächst unvermittelt zwischen die Beine gegriffen haben. Anschließend habe er der Geschädigten an den Hintern gefasst. Der Angeklagte hatte ausgesagt, es sei zufällig zu den Berührungen gekommen, als er sich in dem engen Büro an der Kollegin vorbeigedrängt habe.

Im Moment des Übergriffs war das Opfer nach eigener Aussage so "perplex", dass sie nur noch aus dem Büro habe fliehen wollen. Besonders "geschockt" sei sie über die Aktion gewesen, da sie seit mehr als 20 Jahren mit dem Angeklagten im Rathaus zusammenarbeitet. In der Folgezeit litt die 44-Jährige unter Schlafstörungen und Magenbeschwerden, die ehemals als lebenslustige und frohe Person bekannte Frau wurde introvertiert und still.

Bezogen auf die Vielzahl von polizeilichen Vernehmungen und Zeugenaussagen vor Gericht betonte die Verwaltungsfachangestellte, dass sie nun "verstehe, warum viele Frauen den Schritt nicht wagen", Anzeige zu erstatten. Noch heute ist das Opfer durch den Übergriff nervlich angeschlagen.

Im Vorfeld der Neuverhandlung hatte die Frau dem Richter über ihre Anwältin signalisiert, dass sie sich nicht in der Lage sehe, erneut auszusagen. Deshalb zeigte sie sich einverstanden mit der Einstellung des Verfahrens. 2 000 Euro der Geldbuße fließen an die 44-Jährige, 1 500 Euro muss der Angeklagte an die Opferschutzorganisation "Weißer Ring" zahlen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort