Geigenbauer erhält 18 Monate auf Bewährung

Rheinbacher Amtsgericht verurteilte den 50-Jährigen wegen Brandstiftung

Rheinbach. Die Chronologie der Ereignisse, mehrere Falschaussagen und einige handfeste Motive haben zu dem Strafmaß geführt, erklärte der Rheinbacher Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert. Nach der mehrwöchigen Hauptverhandlung verurteilte Schulte-Bunert einen Geigenbauer und Gastwirt aus Loch jetzt zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 50-Jährige sein Heurigenlokal in der Nacht vom 13. auf den 14. Februar 1998 vorsätzlich angezündet hat, um bei der Versicherung abzukassieren ( der GA berichtete).

Der Angeklagte habe das Feuer "in einer depressiven Phase" gelegt, um seine finanziellen Probleme zu lösen, rekonstruierte der Richter die Geschehnisse. Wenige Tage vor dem Brand hatte die Ehefrau den Beklagten verlassen und den Scheidungsantrag gestellt. Es habe sich daher eben nicht, wie von der Verteidigung behauptet, um eine vorläufige Trennung gehandelt, erläuterte Schulte-Bunert weiter. Als eigentliche Betreiberin des Lokals sei die Ehefrau nicht so ohne weiteres ersetzbar gewesen. Ihr Mann stand also mit zwei Betrieben da, was schon aus zeitlichen Gründen kaum koordinierbar gewesen wäre.

Ein weiterer Grund, warum der Mann sein Lokal loswerden wollte, ist nach Ansicht des Gerichts die schwierige finanzielle Situation. Der Kreditrahmen war ausgereizt, und es gab keine positive Zukunftsperspektive. Nicht einmal kleine Handwerkerarbeiten hätte er begleichen können. Deshalb vermutet der Richter auch, dass einige Arbeitsaufträge nur als Alibi erteilt worden seien. Auffällig sei zudem die kurzfristige Planung einer Instrumentenausstellung und die ebenso kurzfristige Erhöhung der Versicherungssumme für das Lokal, dessen Verkehrswert nachweislich weit darunter gelegen habe.

Für schlichtweg gelogen hält das Gericht die Begründung für die massive Aufwertung der Gaststätte. Keine seiner Banken hätte jemals gefordert, das Lokal derart überzuversichern, so Schulte-Bunert. Das alles sei "kein gewöhnliches Geschäftsgebaren" und spreche für eine geplante Tat.

Die Fakten der Sachverständigen sprechen auch für die Schuld des Angeklagten. Der Brand ist definitiv auf dem Dachboden entstanden, wo später Reste von Otto-Kraftstoff gefunden wurden. Dieses Benzin ist nicht aus einer Motorsäge ausgelaufen, sondern vielmehr bewusst dort ausgebracht worden. "Dieser Fund ist anders nicht erklärbar", steht für Schulte-Bunert fest. Auf dem Dachboden entstand somit ein Luft-Gas-Gemisch, das sich auf irgendeine Weise entzündet hat.

Ob der dort befindliche Ofen, eine defekte Steckdose oder der Beklagte selbst das Gemisch zum Brennen gebracht habe, könne man nicht mehr genau nachvollziehen, räumte der Richter in seiner Urteilsbegründung ein. Darüber hinaus müsse dahingestellt bleiben, ob die Verpuffung für den Angeklagten planmäßig oder überraschend gekommen sei. Der Mann hatte sich seinerzeit Brandverletzungen zugezogen.

Alle seriösen Gutachten würden beweisen, dass das Heurigenlokal vorsätzlich in Brand gesetzt worden sei, resümierte Schulte-Bunert. Außer dem Beklagten sei zur Tatzeit nur eine polnische Hilfsarbeiterin vor Ort gewesen, die aber in keiner Weise von dem Feuer profitiert hätte. Und auch der 39-jährige Elektriker, der dem Beklagten und seiner Frau eines Tages gedroht haben soll, ihnen "die Bude abzufackeln", komme aus Mangel an konkreten Beweisen nicht als Täter in Frage.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort