Gefängnis für Dealer

Bonner Landgericht verurteilte Mitglieder einer regionalen Drogenbande und schickte zwei Männer ins Gefängnis.

Rhein-Sieg-Kreis/Bonn. Für fünf Jahre schickte das Bonner Landgericht am Dienstag die beiden Köpfe einer regionalen Drogendealerbande ins Gefängnis. Die 28-jährigen Männer aus Hennef und Troisdorf hatten im vergangenen Jahr laut Urteil mit insgesamt etwa zehn Kilogramm Marihuana und mehreren Kilogramm des verbotenen Aufputschmittels Amphetamin gehandelt.

Der "dritte Mann", ein 24-Jähriger aus Eitorf, erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe. Der jüngere Bruder eines Bandenchefs wurde wegen Beihilfe zum Drogenhandel verurteilt. Unter Einbeziehung einer anderen Vorstrafe kam er mit einer einjährigen Bewährungsstrafe davon. Ein 37-Jähriger aus Holland bekam wegen Beihilfe zum Drogenhandel eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren.

Angefangen hatte alles damit, dass einer der 28-jährigen Bandenchefs im Mai 2010 ein Kilo Marihuana bei einer Dealer-Bande aus Hennef gekauft hatte. Deren drei Mitglieder wurden jedoch kurz darauf von der Polizei hochgenommen und waren vor zwei Wochen vom Bonner Landgericht zu Strafen zwischen sechs und zehn Jahren Haft verurteilt worden.

Als diese Hennefer Dealer zwischenzeitlich den Verdacht hatten, dass sie observiert werden und deshalb ihre Geschäfte zeitweise ruhen ließen, sahen wiederum die am Dienstag verurteilten Angeklagten ihre Stunde gekommen, ebenfalls in größerem Umfang in den Drogenhandel einzusteigen: Laut Gericht nahmen die Männer über den 37-Jährigen aus Holland Kontakt zu Großdealern in den Niederlanden auf, bei denen sie drei Mal größere Mengen Drogen bestellten.

Bei der vierten Übergabe am 14. Juli in Troisdorf schnappten schließlich die Handschellen zu. Die Ermittler hatten die Lieferung überwacht und die Dealer beim Verstauen der Drogen im Keller auf frischer Tat hochgenommen. Vor Gericht hatten die Männer den Drogenhandel gestanden.

Das Gericht räumte den beiden Bandenchefs die Möglichkeit ein, gegen Kautionen und die Abgabe der Pässe bis zum Haftantritt auf freiem Fuß zu bleiben. Dies nutzte einer der Verurteilten auch sofort: Seine Familie hatte die geforderte Kaution in Höhe von 15 000 Euro mitgebracht. Der Komplize muss 6 000 Euro auftreiben, damit auch bei ihm der Haftbefehl bis zum Antritt der Gefängnisstrafe ausgesetzt wird.

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