Prügelei vor Disko in Rheinbach Faustschlag mit Folgen

Rheinbach · Wegen Körperverletzung stand jetzt ein 21-Jähriger aus Sankt Augustin vor dem Rheinbacher Amtsgericht. Dem jungen Mann war vorgeworfen worden, am 11. September 2011 an einer Prügelei vor einer Rheinbacher Diskothek beteiligt gewesen zu sein, in deren Verlauf er seinem Kontrahenten so heftig mit der Faust ins Gesicht schlug, dass dieser eine schmerzhafte Prellung des Jochbeins erlitt.

Der Angeklagte sagte aus, er habe eigentlich nur einen Streit schlichten und einem Freund helfen wollen. Dann, als dessen Gegner laut pöbelnd, mit bösem Gesichtsausdruck und weiteren Drohgebärden auf ihn zugekommen sei, habe er zugeschlagen, um sich zu verteidigen. Nüchtern sei keiner von ihnen mehr gewesen, das Ganze habe sich hochgeschaukelt.

Während der geschädigte Zeuge bestritt, sich provozierend verhalten zu haben, bestätigte der Freund im Wesentlichen die Aussage des Angeklagten. "Er wollte mir helfen, das hätte ich genauso gemacht", fügte der 19-Jährige hinzu.

Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert seinerseits wollte den Vorfall nicht dramatisieren und schlug einen Kompromiss vor. Sobald der Angeklagte ein Schmerzensgeld in Höhe von 300 Euro an den Geschädigten gezahlt hat, wird das Verfahren gegen ihn eingestellt. Auf diese Höhe hatten sich die streitenden Parteien kurz und direkt vor Gericht geeinigt.

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