Familienvater jagt Baukontrolleur des Rhein-Sieg-Kreises vom Hof

Ein Bild sagt oft mehr als tausend Worte. Diesen Gedanken hatte ein Angestellter des Bauaufsichtsamtes des Rhein-Sieg-Kreises wohl im Hinterkopf, als er eine ungenehmigte Baustelle in Alfter stilllegen wollte.

Familienvater jagt Baukontrolleur des Rhein-Sieg-Kreises vom Hof
Foto: dpa

Alfter/Bonn. (jeo) Ein Bild sagt oft mehr als tausend Worte. Diesen Gedanken hatte ein Angestellter des Bauaufsichtsamtes des Rhein-Sieg-Kreises wohl im Hinterkopf, als er eine ungenehmigte Baustelle in Alfter stilllegen wollte: Neben einem Hammer zum Anbringen eines roten Siegelplakates hielt der 47-Jährige einen Fotoapparat griffbereit in der anderen Hand.

Und die Befürchtungen des Kontrolleurs, der 16 Jahre Berufserfahrung im Außendienst aufweisen kann, bewahrheiteten sich: Wie auf einem Foto des Zeugen gut zu erkennen ist, stürmte das Familienoberhaupt wutentbrannt auf den Mann zu.

Am Donnerstag musste sich der 38 Jahre alte mehrfache Familienvater für den Vorfall am 27. Juli des vergangenen Jahres wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Siegelbruchs vor dem Bonner Amtsgericht verantworten. Wie sich herausstellte, war der Kontrolleur bereits eine Woche zuvor aufgrund einer Information des Ordnungsamtes der Gemeinde Alfter auf der Baustelle gewesen, hatte dort jedoch lediglich einen jugendlichen Sohn des Angeklagten angetroffen.

Anscheinend lag zu diesem Zeitpunkt keine Genehmigung für den Um- und Ausbau des Gebäudes vor. Der Kontrolleur schilderte dem Strafrichter im Prozess, dass er am Tattag "wie ein Hund" vom Grundstück gejagt worden sei. Aus Angst vor dem wütenden 38-Jährigen, der ihm hinterhergelaufen sei, habe er schnellstmöglich das Weite gesucht.

Nachdem die notwendigen Unterlagen von der Familie eingereicht worden waren, wurde kurze Zeit nach dem Vorfall auch eine Baugenehmigung erteilt. Zudem bekam der 38-Jährige allerdings auch die Anklage zugestellt. Nach einigem Hin und Her einigten sich die Beteiligten am Donnerstag darauf, dass das Verfahren vor allem aus prozessualen Gründen eingestellt wird, sobald der arbeitslose Angeklagte eine Geldbuße in Höhe von 150 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung gezahlt hat.

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