Falsche Flagge

Kommentar

Auch wenn er vielleicht schon zu oft bemüht wurde, auf diesen Fall trifft der Spruch mit Sicherheit zu: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Nur dass es hier bereits die Staatsanwaltschaft ist, die allem Anschein nach eine reichlich unerklärliche Entscheidung getroffen hat.

Und unter falscher Flagge möglicherweise in eine völlig falsche Richtung losgesegelt ist.

Denn nicht nur der fachkundige Laie fragt sich, warum der zuständige Staatsanwalt die sexuelle Misshandlung eines Häftlings - immer vorausgesetzt, die Vorwürfe gegen die beiden Häftlinge treffen zu - rechtlich nicht als Vergewaltigung gewertet und angeklagt hat.

Böse Zungen bei der Justiz behaupten, die Erklärung sei ganz einfach: Auf diese Weise erspare sich der Dezernent eine komplexere Anklage. Wie gesagt, böse Zungen. Den wahren Grund wird man wohl nie erfahren. Bleibt nur zu hoffen, dass der Rheinbacher Strafrichter eine andere Flagge hisst.

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