Einsprüche gegen Abwahl Kempens in Meckenheim

18 Bürger zweifeln am ordnungsgemäßen Ablauf

Meckenheim. (agi) 18 Meckenheimer haben offensichtlich einen Grund gesehen, am ordnungsgemäßen Ablauf der Abwahl der ehemaligen Bürgermeisterin Yvone Kempen zu zweifeln: So viele Einsprüche liegen nämlich dem Wahlprüfungsausschuss vor, der am Dienstag (18 Uhr, Im Ruhrfeld 16) tagt und über die Gültigkeit der Abwahl am 25. November entscheiden muss.

Das Kommunalwahlgesetz sieht diese Einspruchsmöglichkeit ausdrücklich vor. Innerhalb eines Monats - die Frist lief am Sonntag ab - konnte jeder Wahlberechtigte aus Meckenheim, der Rhein-Sieg-Kreis als Aufsichtsbehörde sowie Parteien und Wählergruppen ihre Bedenken darlegen. Letzteres kommt in diesem Fall allerdings nicht in Frage, da es nicht um eine Wahl, sondern um die Abstimmung über eine Abwahl ging.

Das amtliche Ergebnis der Abstimmung am 25. November hat der Wahlausschuss zwei Tage danach festgestellt. Demnach stimmten zwar 3 652 wahlberechtigte Meckenheimer mit Nein, also gegen die Abwahl. Mit 7 926 Ja-Stimmen, das entsprach 68, 5 Prozent aller abgegebenen gültigen Stimmen, votierte jedoch eine große Mehrheit für die Abwahl Kempens.

Sollten Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung oder der Durchführung der Abstimmung festgestellt werden, die das Ergebnis entscheidend beeinflussen konnten, müsste die Abwahl für ungültig erklärt und eine Wiederholung angeordnet werden. Gleiches gilt für die Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss.

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