Dreister Betrüger plündert Bankkonten

Mit gestohlenen EC-Karten und Personalausweisen bei diversen Banken in Bonn über 70 000 Euro erbeutet

  Fotografiert:  Nach dem Betrug verlässt der Unbekannte die Bankfiliale.

Fotografiert: Nach dem Betrug verlässt der Unbekannte die Bankfiliale.

Foto: Polizei

Bonn. Die englische Schiebermütze ist sein Markenzeichen: Als der Mann in den vergangenen Wochen elf Mal diverse Banken in Bonn betrat, war sie stets etwas ins Gesicht gezogen. Am Schalter legte er EC-Karte und Personalausweis vor, unterschrieb das Auszahlungsformular und verschwand mit mehreren hundert beziehungsweise tausend Euro. Obwohl er offenbar in keiner Weise so aussah wie die Personen im Personalausweis, schöpfte zunächst kein Bankangestellter Verdacht.

EC-Karten und Ausweise waren laut Polizei gestohlen; im September und Oktober aus Bürogebäuden, darunter die Telekom, entlang der B 9 und in Bad Godesberg. Bevor die Opfer den Diebstahl bemerkten, hatte der Unbekannte bereits zugeschlagen. Nach GA-Informationen plünderte er Bankkonten um insgesamt mehr als 70 000 Euro. Betroffen sind unter anderem Kunden der Postbank, der Dresdner Bank und der Sparda-Bank.

Einem Mitarbeiter der Postbankfiliale Münsterplatz kamen am 14. Oktober zum ersten Mal gewisse Bedenken - allerdings erst nach Auszahlung von 1 500 Euro, doch wenigstens noch rechtzeitig, so dass der Angestellte die Videokamera auslösen konnte. Mit einem dieser Fotos ging die Polizei am Dienstag an die Öffentlichkeit. Es zeigt den Mann mit der Schiebermütze beim Verlassen der Bank. Darüber hinaus verdächtigt die Kripo den Unbekannten, bei einer anderen Bank zunächst das Konto eines Kunden leergeräumt, dann dessen Unterkonto geplündert zu haben. Insgesamt erbeutete der Betrüger 5 000 Euro.

Unterdessen haben sich Kunden nach GA-Informationen beklagt, dass ihre Bank den Schaden nicht regulieren will. Ursula Wißborn von der Sparda-Bank West sagte dazu: "Zum Einzelfall kann ich nichts sagen, aber jeder Kunde hat eine Sorgfaltspflicht. Wenn er sein Portemonnaie auf dem Schreibtisch oder in der nicht verschlossenen Schublade liegen lässt, verletzt er diese Sorgfaltspflicht. Wir haften für entstandene Schäden nicht, weil der Kunde es einem Dritten ermöglicht hat, in den Besitz seiner EC-Karte zu kommen." Zum Verhalten bei der Kontrolle des Personalausweises sagte Wißborn, dass die Mitarbeiter angehalten seien, zu prüfen, ob derjenige, der vor ihnen stehe, auch der sei, dessen Ausweis sie in Händen hielten.

Kriminalhauptkommissar Klaus Steinhauer, der die Ermittlungen in diesem Betrugsfall leitet, hofft, "dass die Banken und deren Mitarbeiter in den Geschäftsstellen jetzt hinreichend sensibilisiert sind, damit diese Masche nicht mehr zieht". Er bittet um Hinweise unter der Rufnummer (02 28) 15 62 11.

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