Urteil abgemildert Drei Jahre Haft nach Tod der Schwester

TROISDORF · Das Bonner Landgericht musste sich erneut mit einem inzwischen 48 Jahre alten Mann befassen, der seine Schwester an Silvester in deren Troisdorfer Wohnung im Alkoholrausch totgetreten hatte.

Im vergangenen Jahr war der arbeitslose Chemikant von der Schwurgerichtskammer wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Strafe zu hoch ausgefallen ist und den Fall daher ans Landgericht zurückverwiesen. Die Richter einer anderen Strafkammer haben dem Angeklagten nun eine dreijährige Freiheitsstrafe auferlegt.

In der Nacht auf den 1. Januar 2011 hatte der Angeklagte mit seiner 57 Jahre alten Schwester gefeiert. Doch an 20 Euro, die der 48-Jährige für vorausgegangene Einkäufe zurückhaben wollte, hatte sich ein Streit zwischen den betrunkenen Geschwistern entzündet, der in einer Tragödie endete: Der Mann hatte die Witwe von der Couch gezogen und auf sie eingetreten. In dem Glauben, dass sich seine Schwester nur anstelle, hatte er sie am Boden liegen lassen und zugedeckt. Doch das Opfer hatte ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten und war tot, als der Angeklagte am Morgen aufgewacht war.

Die Richter hatten nun nicht nur strafmildernd berücksichtigt, dass der Angeklagte bei der Affekttat deutlich mehr als drei Promille Alkohol im Blut hatte. Der 48-Jährige war nach sieben Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen worden und befindet sich derzeit auf freiem Fuß.

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