Disco-Besuch in Rheinbach endete mit Blessuren

Türsteher schlugen mit Stöcken zu - Prozess vor dem Amtsgericht

Rheinbach. (sax) Ein Disco-Besuch kann schon mal mit Blessuren enden. Vor allem dann, wenn man nach reichlichem Alkoholgenuss seine guten Manieren vergisst und "die Sau raus lässt". Besonders peinlich, wenn man sich am nächsten Tag an nichts mehr erinnern kann. Auch nicht mehr daran, von einem Türsteher Schläge mit einem Teleskop-Schlagstock kassiert zu haben.

So erging es einem 26-jährigen Mechatroniker aus Rheinbach. Vor dem Amtsgericht sollte er als Geschädigter in der Verhandlung gegen zwei Türsteher einer Rheinbacher Discothek wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung aussagen.

Ein 41-jähriger Türsteher aus Köln sollte den jungen Mann an diesem Abend festgehalten und mit Fäusten geschlagen haben, während sein Kollege sogar mehrfach einen Teleskop-Schlagstock eingesetzt haben sollte.

Der junge Mann wusste aber nichts mehr vom Abend des 30. März dieses Jahres. Er erinnerte sich lediglich daran, dass er in der Discothek mit einigen Freunden Geburtstag gefeiert habe und "Alkohol in Strömen" geflossen sei. "Ich bin am nächsten Morgen wach geworden und hatte eine blutende Hand und Kopfschmerzen", sagte er.

Der junge Mann aus Rheinbach analysierte jetzt vor Gericht selbst: "Ich hatte nichts, worauf man eine Schlägerei zurückführen könnte." Er habe im Nachhinein gehört, dass es "ein bisschen Trouble" vor der Disco gegeben habe. An mehr könne er sich nicht erinnern, erklärte er vor Gericht.

Nach Darstellung der beiden Türsteher - so erklärten sie jetzt vor Gericht - hatte der junge Mann zunächst "Probleme gemacht", weil er an der Theke die Getränke anderer Gäste ausgetrunken habe. Nach ihrer Aufforderung, die Disco zu verlassen, habe er eine volle Dose eines Energiegetränks mit der Hand zerquetscht und mit dem Inhalt gespritzt.

Darauf hätten sie ihn "hinausbegleitet". Weil der junge Mann aber nicht gezahlt habe, sei der eine Türsteher hinter ihm her, habe ihn gefasst und festgehalten. Der 26-Jährige habe ihn "richtig fest am Geschlechtsteil gepackt" und dieses nicht wieder losgelassen, so der Türsteher.

Auf die Schmerzensschreie seines Kollegen hatte der andere dann den Teleskop-Schlagstock zwei Mal gegen den jungen Mann eingesetzt. Mehrere Zeugen bestätigten die Version der Angeklagten insofern als sie sicher waren, dass die Schläge mit dem Schlagstock gezielt nur gegen die Beine des am Boden Liegenden ausgeführt wurden.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass eine gefährliche Körperverletzung ebenso wenig nachgewiesen werden konnte wie eine gemeinschaftliche Tat. Gegen eine Strafe von jeweils 800 Euro wurde das Verfahren gegen beide Türsteher eingestellt.

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