Die persönlichen Kontakte sind das A und O

Mit einer konzertierten Kontroll-Aktion auf Parties begründen Polizei und Verwaltungen eine Partnerschaft für den Schutz Heranwachsender - VG Unkel bietet Informationsabend für Vereine

  Der Information  dienen die Tafeln, die Rainer Profitlich (v.links) Hardo Hüttemann und Florian Morsbach Geschäftsleuten wie Jürgen Schädlich übergeben.

Der Information dienen die Tafeln, die Rainer Profitlich (v.links) Hardo Hüttemann und Florian Morsbach Geschäftsleuten wie Jürgen Schädlich übergeben.

Foto: Handt

Unkel/Kreis Neuwied. Klar, da kam auch schon einmal die Reaktion: "Ihr versaut uns den ganzen Abend." Schließlich nahm für manche Jugendliche ein Fest ein jähes, wenn auch kein "frühes" Ende im Sinne des Jugendschutzes: Jugend-Parties waren Ziel von Kontrollen der Polizei sowie Jugend- und Ordnungsämtern. Eine neue, konzertierte Aktion, die laut Kreisjugendpflegerin Bärbel Leber "nichts mit Repressalien zu tun hat.

Das Jugendschutzgesetz ist nicht dazu da, Jugendliche zu bestrafen, sondern dazu, sie zu schützen." Die Aktion, die auf Kooperation mit den jungen Leuten statt auf Konfrontation setzte, zieht Kreise. Etwa in Unkel: VG-Ordnungsamtsleiter Rainer Profitlich, sein Mitarbeiter Florian Morsbach und Jugendpfleger Hardo Hüttemann gehen von Geschäft zu Geschäft und von Gaststätte zu Gaststätte. Im persönlichen Gespräch wollen sie die Betreiber und deren Mitarbeiter für den Jugendschutz sensilibisieren. Und für Mai lädt die Verbandsgemeinde zum Informationsabend für Vereine zu diesem und weiteren Themen ein.

Rückschau. Als Mitglied der Kommission zur Novellierung des Jugendschutzgesetzes kam Leber der Gedanke, die nun kooperierenden Stellen neu zu verknüpfen. Es folgten Gespräche, die in der ersten Karnevals-Aktion mündeten und nun mit dem Kreisbeigeordneten Heinz-Jürgen Scheid beim "Runden Tisch Jugendschutz" bilanziert wurden.

Das Rezept ging auf: Die Kontrollen, bei denen Polizisten, begleitet von Jugend- und Ordnungsamtsexperten, nach Mitternacht Ausweise kontrollierten, verliefen positiv. Die meisten Minderjährigen zeigten sogar Verständnis. Aggressionen Fehlanzeige. Leber: "Da hätte ich doch mit mehr gerechnet." Auch in Sachen Alkohol ist das Resumee gut: "Natürlich wurde das ein oder andere Bier getrunken." Aber übermäßiger Alkoholgenuss war die Ausnahme.

Viele Jugendliche nahmen sogar das Angebot an, sich nach Hause fahren zu lassen. Hintergrund ist es, ein Netzwerk pro Jugend zu bilden. Leber resümiert: Auf den Gebieten erzieherischer und präventiver Jugendschutz, etwa mit Fortbildungen, sei viel erreicht worden. Reichhaltig sei auch das Angebot der offenen Jugendarbeit. Der neue Ansatz ergänze die Arbeit: Die Jugendlichen, aber auch Eltern und Fest-Veranstalter sollen umfassend informiert werden.

Denn, nennt Leber nur ein Beispiel: "Alleine die Tatsache, dass es Alkohol gibt, macht noch nicht abhängig." Entscheidend seien Aufklärung und die Vorbild-Funktion der Erwachsenen - ein Punkt, den Geschäftsleute wie der Unkeler Jürgen Schädlich und seine Mitarbeiterin Erika Soettke einhellig unterstreichen.

Ihre Erfahrung: Oft seien es die Eltern, die ihre Kinder losschicken etwa mit dem Auftrag, Zigaretten zu kaufen. "Da muss man auch an die Eltern ran", sagt Soettke. Immerhin drohen Geschäftsleuten sogar erhebliche Bußgelder, wenn sie gegen den Jugendschutz verstoßen.

Von umfassender Information profitieren auch die Veranstalter. "Vereine, die Veranstaltungen für Jugendliche bieten, leisten wichtige Arbeit", sagt Leber - aber sie stehen auch in der Verwantwortung. Dabei fehle es gegenüber Minderjährigen oft an "Argumentationshilfen", auch Eltern, wie Leber und ihre Mitstreiter, darunter Klaus Rams von der Polizeiinspektion Straßenhaus und Werner Grüber, Leiter des Waldbreitbacher Ordnungsamtes, feststellten.

Auch diese Erkenntnis nahmen sie mit: Die Jugendlichen wissen genau um die Buchstaben des Gesetzes. Da helfen nur das Gespräch und der direkte Kontakt. Leber weiß aus Erfahrung: Jugendliche, die Schwellen gegenüber "Behörden" abgebaut haben, werden offener für alle Angebote - auch und gerade in kritischen Situationen. Auch in Unkel weiß man, Jugendarbeit, das bedeutet immer auch Jugendschutz.

Soll heißen: Wichtige Ansätze wie sinnvolle Freizeitangebote für Jugendliche, Kontakte zu Eltern und Lehrern und Prävention müssten Hand in Hand gehen. Leber: "Ich halte nichts von der Mentalität: Nur wenn''s brennt, wird etwas gemacht." Entscheidend sei, alle Ansätze zu verknüpfen und die Öffentlichkeit zu sensibilisieren.

In Zeiten knapper Kassen ein immer schwierigeres Geschäft. Zwar beteiligt sich der Kreis Neuwied etwa finanziell mit einem Drittel am Jugendpflege-Personal im ganzen Kreis. Ohne Ehrenamtler geht dennoch nichts - schon nicht, da Ämter ihre Zielgruppe ohne sie nicht erreichen. Das weiß auch die VG Unkel, für die auch Bürgermeister Werner Zimmermann die Aktionen unterstützt, bei der seine Mitarbeiter jetzt im zweiten Schritt persönlich in der VG Info-Tafeln zum Jugendschutz verteilen.

Profitlich: "Es ist wichtig, dass das ganz persönlich geschieht. Wir wollen alle Beteiligten ins Boot holen." So ist auch die Veranstaltung am 9. Mai (19 Uhr, Saal der VG-Verwaltung, Linzer Straße 4) entstanden: Jugendschutz, aber auch Lärmschutz, Gewerbe- und Gaststättenrecht und Verbraucherschutz stehen dann mit Fachreferenten auf der Tagesordnung. Die Einladung geht in diesen Tagen raus.

Jugendschutz in Auszügen

Am 1. April 2003 ist das novellierte Jugendschutzgesetz in Kraft getreten, das den Schutz von Kindern - das sind per Definition alle Personen im Alter von bis zu 14 Jahre - sowie Jugendlichen bis zum Erreichen der Volljährigkeit mit 18 Jahren vor negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit im Blick hat. Das umfasst etwa den Aufenthalt in der Disco, aber auch den Kinobesuch oder Geschäfte, die Alkohol und Tabak anbieten.

Unter anderem gilt, dass sich Kinder und Jugendliche etwa in Begleitung ihrer Eltern in Gaststätten aufhalten dürfen. Unbegleitet sind Wirtshäuser für unter 16-Jährige tabu, 16- bis 18-Jährige dürfen bis 24 Uhr bleiben. Für Kinder ist Alkohol generell verboten. Der Verkauf von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken ist speziell geregelt: Minderjährigen dürfen sie nicht zugänglich gemacht werden.

Die Abgabe von Tabakwaren an unter 16-Jährige ist untersagt, ebenso Glücksspiel. Das Jugendschutzgesetz widmet sich auch negativen Einflüssen durch Medien. Hierbei geht es um die Kennzeichnung von Kino- und Videofilmen und - seit der Novellierung - auch um die Kennzeichnung von Computerspielen, die entsprechend eben nur dem Alter gemäß zugänglich gemacht werden dürfen.

Weitere Informationen zum Thema Jugendschutz erteilen die Jugend- und Ordnungsämter der Kommunen und des Kreises sowie unter anderem die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Rufnummer (02 21) 92 13 92 0.

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