Die Nürburgring-Kartbahn ist lahmgelegt

NÜRBURGRING · Die Kartbahn am Nürburgring darf in ihrer jetzigen Form nicht weiter betrieben werden. Grund: Vorgeschriebene Höchstwerte für Kohlenmonoxid werden überschritten. Eine zudem von der Kreisverwaltung erteilte Baugenehmigung für die Bahn ist gegenstandslos, da sie Formfehler aufweist.

Wegen des Formfehlers in der bauaufsichtlichen Anordnung des Kreises zur Durchsetzung der Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung für die Kartbahn ist diese rechtswidrig. Das entschied das Koblenzer Verwaltungsgericht. Die Kreisverwaltung hatte im April eine Baugenehmigung zur Änderung der Kartbahn erteilt.

Diese Genehmigung enthielt die Auflage, dass beim Betrieb der Bahn die Innenraumluft-Leitwerte der Weltgesundheitsorganisation für Kohlenmonoxid sowie Stickstoffdioxid einzuhalten sind und Messungen durch das Landesamt für Umwelt und Gewerbeaufsicht durchgeführt werden müssen, bevor sich dort erstmals die Startfahne senkt.

Jedoch wurde der Kartbahnbetrieb ohne vorherige Messungen aufgenommen. Außerdem hatte man den Zuschauerraum nicht vom Hallenbereich abgetrennt, obwohl dies Bestandteil der Auflagen war. Im Juli führte das Landesamt schließlich die Messungen durch. Hierbei wurde eine Überschreitung der festgeschriebenen Höchstwerte für Kohlenmonoxid festgestellt.

Im Oktober forderte der Kreis ohne vorherige Anhörung die Einhaltung der festgesetzten Innenraumluftleitwerte für Kohlenmonoxid ein und ordnete die sofortige Vollziehung dieser Regelung "zur Abwehr möglicher Gesundheitsbeeinträchtigungen der Besucher der Kartbahn" an. Da eine Anhörung nicht erfolgte, war ein Formfehler gegeben. Der Bahnbetreiber ging zum Verwaltungsgericht.

Zwar bekam der Betreiber rein formal wegen des vom Gericht festgestellten Behördenfehlers Recht, die Bahn aber darf er trotzdem nicht betreiben. Zum einen hat er gegen die Baugenehmigung verstoßen, zum anderen ist die Baugenehmigung fehlerhaft; was nicht dazu führen kann, dass deren Bestandteile gänzlich außer Kraft gesetzt sind.

Der Zuschauerraum der Bahn, in dessen Bereich die erhöhten Werte gemessen wurden, ist nicht vom übrigen Hallenbereich abgetrennt, sondern unmittelbar an der Fahrbahn ohne eigene Lüftungseinrichtungen gebaut worden, heißt es im Gerichtsentscheid.

Durch die fehlende räumliche Trennung des Fahrbetriebs vom Besucherbereich entfalle - anders als in der Baugenehmigung geregelt - jede Abschirmung für die Besucher, die unmittelbar den Immissionen der Karts ausgesetzt seien.

Am Donnerstag teilte der Kreis mit, das vom Verwaltungsgericht geforderte Anhörungsverfahren nun eingeleitet zu haben. Die Kreisverwaltung wolle die weitere illegale Nutzung der Kartbahn wegen einer möglichen Gefährdung der Besucher verbieten, bis alle Auflagen erfüllt seien.

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